Gesetzgebung

BayVerfGH: Vorlage des StMI betreffend den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, durch das die Bayerische Staatsregierung verpflichtet werden soll, im Bundesrat gegen das Freihandelsabkommen CETA zu stimmen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat dies verneint und daher die Sache dem BayVerfGH zur Entscheidung gemäß Art. 64 LWG vorgelegt. Der BayVerfGH hat innerhalb von drei Monaten über die Vorlage, die heute eingegangen ist, zu entscheiden.

BayVerfGH, Pressemitteilung v. 23.11.2016 zum Verfahren 60-IX-16

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