Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/14450 v. 24.11.2016 [PDF]). Er hat Zustimmung empfohlen. Der Gesetzentwurf schafft als Alternative zu den Eignungsfeststellungsverfahren die Rechtgrundlage für obligatorische Studienorientierungsverfahren. Zudem wird die Verordnungsermächtigung gestrichen, nach der für das Studium an Kunsthochschulen und entsprechende Studiengänge an anderen Hochschulen Altersgrenzen festgelegt werden können. Die Rechtsänderungen sollen am 01.01.2017 in Kraft treten.
Weitere Informationen
- Staatsregierung, Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG), LT-Drs. 17/13145 v. 04.10.2016 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)
- Aktueller Stand und Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
- Überblick über aktuell laufende Rechtsetzungsverfahren im Freistaat Bayern (fortlaufend aktualisiert)
Ass. iur. Klaus Kohnen