Gesetzgebung

Deutscher Landkreistag: Landkreistag begrüßt Erhöhung der Regionalisierungsmittel

Der Deutsche Landkreistag begrüßt die heute vom Bundesrat beschlossene Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr für die kommenden Jahre.

„Dadurch wird in Ländern und Kommunen Planungssicherheit erreicht“, kommentierte Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke im Anschluss an die Beratungen.

Bereits im letzten Jahr hatten sich Bund und Länder auf eine Summe von € 8 Mrd. verständigt, die nun allerdings aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Ländern um € 200 Mio. erhöht worden ist. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031.

„Damit sind die Verhandlungen letztlich zu einem guten Ende gekommen“, so Henneke.

Zudem steige ab dem nächsten Jahr dieser Betrag um jährlich 1,8%. Die Verteilung der Gelder auf die Länder erfolgt künftig nach dem sog. Kieler Schlüssel, auf den sich die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2014 geeinigt hatte. Er setzt sich je zur Hälfte aus der Einwohnerzahl und den „bestellten“ Zugkilometern zusammen. Mit den zusätzlichen € 200 Mio. des aktuellen Gesetzes sollen Einbußen aus dem Kieler Schlüssel für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeglichen werden.

Deutscher Landkreistag, Kurzmeldung v. 25.11.2016

Redaktionelle Hinweise

Die Meldung bezieht sich auf das „Vierte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“, das heute den Bundesrat passierte.