Gesetzgebung

StMELF: Beitrag zur Stärkung der Landwirte – Brunner begrüßt Beschlüsse des Bundesrats

Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat die heutigen Beschlüsse des Bundesrats zur Stärkung der Landwirte in Deutschland begrüßt. Die Länderkammer sei damit zum Teil langjährigen Forderungen Bayerns gefolgt, sagte der Minister in München. So soll etwa das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis dauerhaft gesetzlich verankert und konkretisiert werden – eine Forderung, für die sich Brunner schon bei der letzten Agrarministerkonferenz in Rostock den Rückhalt seiner Länderkollegen gesichert hatte.

„Wir müssen dafür sorgen, dass wertvolle Lebensmittel nicht einfach verramscht werden“, so der Minister.

Auch die jetzt geplante Klarstellung beim sog. „Anzapfverbot“ ist nach Aussage Brunners ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Lieferanten und Erzeuger gegenüber dem Handel. Danach können künftig nicht gerechtfertigte Lieferantenleistungen eines abnehmenden Handelsunternehmens als Missbrauch von Marktmacht leichter verfolgt werden.

Der Bundesrat schloss sich zudem der bayerischen Forderung nach substanziellen Vereinfachungen bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik an.

„Eine konsequente Anwendung des Kosten-Nutzen-Prinzips bei den Vorschriften wird vor allem die kleineren Betriebe entlasten“, so der Minister.

Es sei erfreulich, dass sich die Länderkammer heute mit großer Mehrheit hinter diese Forderung gestellt habe. Gleiches gilt laut Brunner für die Zustimmung des Bundesrats zum Antrag Bayerns, bei nur geringfügigen Fehlern etwa im Bereich der Tierkennzeichnung auf überzogene Sanktionen zu verzichten. Damit können dem Minister zufolge beispielsweise leicht verzögerte Meldungen von Tierbewegungen wieder sanktionsfrei gestellt werden.

StMELF, Pressemitteilung v. 25.11.2016

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