Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 25. November 2016

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Wir brauchen dringend ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln / Deutsche Bankenstruktur nicht kaputt regulieren / Mit Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds eine Gerechtigkeitslücke schließen“

Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (TOP 17)

Bayern begrüßt das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung und will dabei insbesondere das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorantreiben. Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Die Staatsregierung will die flächendeckende, wohnortnahe und sichere Versorgung mit Arzneimitteln erhalten. Denn nur über ein Netz von Apotheken vor Ort wird die Bevölkerung gerade in akuten Notfällen und zu Nachtzeiten betreut und versorgt.“

Die jüngste Rechtsprechung des EuGH, wonach die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel für ausländische Versandapotheken aufgehoben wurde, gefährdet diese bewährte Versorgungsstruktur. Es ist ernsthaft zu befürchten, dass durch einen Preiskampf über den Versandhandel insbesondere Apotheken in Stadtrandlagen und ländlichen Gebieten sehr nachteilig betroffen werden.

„Die wohnortnahe Arzneimittelversorgung rund um die Uhr kann keine Versandapotheke leisten. Deshalb brauchen wir rechtzeitig ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, bevor die bestehenden Strukturen in Gefahr geraten. Ein solches Verbot gilt übrigens bereits in den meisten EU-Mitgliedstaaten“, erklärte Huber.

[Red. Hinweis: Meldungen im Kontext dieser Initiative]

Bayerische Initiative zur geplanten Reform der Bankenaufsicht (TOP 13)

Der Bundesrat entscheidet morgen über eine bayerische Bundesratsinitiative zu den Reformüberlegungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht.

Huber: „Unsere in der Finanzkrise vergleichsweise erfolgreiche Bankenstruktur darf durch das Reformpaket nicht gefährdet werden. Das betrifft sowohl Sparkassen, Genossenschaftsbanken als auch Privatbanken. Bankkredite sind die wichtigste Finanzierungsquelle der mittelständischen Unternehmen. Die Wirtschaft ist deshalb besonders auf den Erhalt auch kleiner und mittlerer Kreditinstitute angewiesen. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken dürfen nicht kaputt reguliert werden.“

Das bedeutet nach Auffassung der Staatregierung vor allem, dass bei der Regulierung auf die Institutsgröße sowie auf Umfang und Risikogehalt der Geschäfte Rücksicht zu nehmen ist.

„Die Banken dürfen außerdem nicht durch noch höhere Eigenmittelanforderungen überfordert werden, zumal dadurch die Anreize zu riskanten, aber potentiell ertragreicheren Geschäften verstärkt werden könnten. Das darf nun gerade nicht die Konsequenz aus der letzten Finanzkrise sein“, so Huber.

Bayerische Bundesratsinitiative zur Einführung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds (TOP 15)

Bayern und Hamburg fordern in einer Bundesratsinitiative, dass in Deutschland ein Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds eingerichtet wird. Bayerns Bundesratsminister:

„Wir wollen Menschen helfen, die bei Behandlungsfehlern ihre Schadensersatzansprüche nicht durchsetzen konnten. Arzthaftungsrechtliche Verfahren scheitern oft an der Beweislast, da die konkrete Schadensverursachung durch die ärztliche Behandlung nicht nachgewiesen werden kann. Wenn ein haftungsrechtliches Verfahren erfolglos blieb, soll zukünftig ein Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds das bestehende Haftungssystem ergänzen. Patienten sollen bereits dann eine finanzielle Entschädigung erhalten, wenn der Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch die Behandlung verursacht wurde. Darüber hinaus sollen Geschädigte Unterstützung erhalten, wenn sie ihre Erwerbsfähigkeit verlieren und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen durchstehen müssen. Wir schließen damit eine Gerechtigkeitslücke.“

[Red. Hinweis: Meldungen im Kontext dieser Initiative]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 24.11.2016