Gesetzgebung

StMJ: Justizminister Bausback kündigt Novellierung des Bayerischen Richtergesetzes (BayRiG) an

„Modernes und zeitgerechtes Dienstrecht für Richter und Staatsanwälte auf bewährtem Fundament / Eindeutige Absage an das Kopftuch auf der Richterbank!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback will das Bayerische Richtergesetz (BayRiG) novellieren. Das hat er heute bei einem Gespräch mit der neuen Vorsitzenden des Bayerischen Richtervereins, Andrea Titz, angekündigt.

„Mir geht es darum, ein modernes und zeitgerechtes Dienstrecht auf bewährtem Fundament zu schaffen“, so Bausback.

„Das Bayerische Richtergesetz aus dem Jahr 1977 hat sich in seinen Grundzügen über all die Jahre hinweg gut bewährt. An den Grundlagen des bestehenden Systems will ich daher nicht rütteln, das Gesetz aber dort, wo es nötig ist, modernisieren. Insbesondere müssen wir klare Antworten auf aktuelle gesellschaftliche Fragen geben und vor allem dem Kopftuch auf der Richterbank eine eindeutige Absage erteilen.“

Als weitere Kernziele seines Vorhabens nennt der bayerische Justizminister:

„Ich will den Dialog innerhalb der Justiz weiter stärken und ein echtes Richter- und Staatsanwältegesetz schaffen.“

In dem Gesetz soll künftig klar und eindeutig geregelt sein, dass Richter und Staatsanwälte in Gerichtsverhandlungen oder im sonstigen unmittelbaren Kontakt mit Verfahrensbeteiligten keine religiös geprägten Kleidungsstücke und Symbole sichtbar tragen dürfen.

Bausback: „Richterliche Unabhängigkeit gegen Einflüsse von außen ist keine Einbahnstraße. Im Gegenzug müssen Richterinnen und Richter die Gewähr für absolute Neutralität bieten. Nicht nur Verfahrensbeteiligte, sondern auch die Öffentlichkeit muss darauf vertrauen können, dass Richterinnen und Richter sich bei ihren Entscheidungen nur von den geltenden Gesetzen leiten lassen. Auch in Staatsanwältinnen und Staatsanwälte setzt die Öffentlichkeit völlig zu Recht diese Erwartung. Deshalb sage ich klar: Der Gerichtssaal darf keine Plattform für religiöse oder persönliche Statements sein – und das muss so auch klar im Gesetz stehen!“

Als weiteres Kernziel möchte Bausback künftig die Staatsanwälte noch enger in das Gesetz einbeziehen.

„Mit ihrer Verpflichtung zur Objektivität garantieren die Staatsanwälte gesetzmäßige und rechtsstaatliche Verfahrensabläufe. Zusammen mit den Richtern sind sie unverzichtbar für einen funktionierenden Rechtsstaat“, so Bausback.

„Dieser besonderen Stellung der Staatsanwälte wird das Gesetz derzeit nur unzureichend gerecht. Das will ich ändern und ein echtes Richter- und Staatsanwältegesetz schaffen!“

Dabei stellt der Justizminister nochmals klar, dass er die Grundlagen des bestehenden Systems, das klare politische Verantwortung vorgibt, nicht ändern wird. Weder werde er das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft antasten, noch werde es eine Selbstverwaltung der Justiz geben. Bausback möchte aber den eingeschlagenen Weg des Dialogs innerhalb der Justiz weitergehen.

„Die Justiz hat gezeigt: Sie ist bereit, sich selbstkritisch zu hinterfragen und Verbesserungsvorschläge auf den Weg zu bringen. Ich möchte deshalb den justizinternen Dialog auf allen Ebenen weiter verbessern und beispielsweise die Möglichkeit landesweiter Anhörungen der Richter und Staatsanwälte im Gesetz verankern“, so Bausback abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 01.12.2016

Redaktionelle Hinweise

Vgl. folgende jüngere Entscheidungen:

Gesetzgebungsverfahren:

  • Aktueller Stand bzw. Verlauf der angesprochenen Änderung, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Fortlaufend aktualisierte Übersicht über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.