Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 – BVerwG 4 C 7.15 / Weitere Schlagworte: Baulichkeiten, die die Eigenart der näheren Umgebung prägen; Einfügen – Referenzobjekte
Leitsätze:
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Baulichkeiten können auch dann die Eigenart der näheren Umgebung prägen, wenn sie nicht imstande sind, einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu bilden (Abgrenzung zu BVerwG, Urt. v. 30.06.2015 – 4 C 5.14– BVerwGE 152, 275).
- Ein Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es dort Referenzobjekte gibt, die bei einer wertenden Gesamtbetrachtung von Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung auch nach dem Verhältnis zur Freifläche, vergleichbar sind. Die Übereinstimmung nur in einem Maßfaktor genügt nicht.
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