Gesetzgebung

GVBl (19/2016): Gesetz zur Änderung des AGTPG, des BayKrG und einer weiteren Rechtsvorschrift verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes, des Bayerischen Krankenhausgesetzes und einer weiteren Rechtsvorschrift v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 362). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft. Stichworte: Empfehlungen des G-BA zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für den Krankenhausplanung; Empfehlungen seit KHSG automatisch Bestandteil des Krankenhausplans; landesspezifische Abweichung: künftig Einzelfallprüfung, ob G-BA-Empfehlungen übernommen bzw. angepasst werden / Stärkung der Stellung des Transplantationsbeauftragten; Freistellungsanspruch; Wahlmöglichkeit zwischen zusätzlicher Vergütung und Freistellung.

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Ass. iur. Klaus Kohnen