Gesetzgebung

GVBl (19/2016): Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Schule verkündet

Das Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Schule v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl. S. 371). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft. Stichworte: Errichtung des „Bayerischen Landesamts für Schule“ in Gunzenhausen; Änderungen des BayEUG.

Weitere Informationen:

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier. 
  • Überblick über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen