Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 367). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft. Stichworte: Anpassung von Anrechungsvorschriften aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes des Bundes (PSG II) und dem dadurch eingeführten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff; keine Schlechterstellung.
- Genaueres (redaktionelle Beiträge): Vgl. den Gesetzentwurf der Staatsregierung nebst Beschlussempfehlung mit Bericht.
Weitere Informationen:
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
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Ass. iur. Klaus Kohnen