Gesetzgebung

GVBl (19/2016): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 367). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft. Stichworte: Anpassung von Anrechungsvorschriften aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes des Bundes (PSG II) und dem dadurch eingeführten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff; keine Schlechterstellung.

Weitere Informationen:

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Ass. iur. Klaus Kohnen