Gesetzgebung

BMUB & BMVI: Weitere Vorteile für Carsharing-Autos – Bundeskabinett verabschiedet Carsharinggesetz

Das Bundeskabinett hat heute das Carsharinggesetz verabschiedet. Die Regelungen sollen dazu beitragen, Geschäftsmodelle für das Carsharing bundesweit zu fördern beziehungsweise zu ermöglichen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:

„Carsharing liegt voll Trend, ist sehr beliebt und hat großes Wachstumspotenzial. Wir wollen dem Carsharing noch mehr Dynamik ermöglichen. Dazu gehört, dass wir weitere Vorteile für Carsharingautos schaffen und so diese Form der Mobilität besonders fördern.“

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:

„Carsharing ist eine Chance für nachhaltigere Mobilität in den Städten. Gerade junge Leute sind sehr aufgeschlossen gegenüber Carsharing. Diese Entwicklung wollen wir unterstützen. Mit dem Carsharing-Gesetz geben wir den Kommunen die Möglichkeit, Carsharing so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn macht. Das wird bisherige Geschäftsmodelle auf sichere Füße stellen und neue Geschäftsmodelle möglich machen.“

Mit dem Gesetz soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage Carsharing-Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Diese gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeuge können im Straßenverkehr bevorrechtigt werden. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Der Gesetzesentwurf definiert, was unter dem Begriff Carsharing zu verstehen ist, und schafft damit die Grundlage für eine Kennzeichnung der Fahrzeuge. Bevorrechtigt werden soll sowohl das stationsgebundene Carsharing als auch nicht stationsgebundene Carsharingfahrzeuge.

Speziell für das stationsbasierte Carsharing soll im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens zudem die Möglichkeit eröffnet werden, die Abhol- und Rückgabestelle an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum zu verlagern.

Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf Ermächtigungen zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), um dort insbesondere die entsprechenden Verkehrszeichen und Anordnungsvoraussetzungen regeln zu können.

Die Erfahrungen, die die Bundesregierung durch Forschungsvorhaben gesammelt hat, zeigen, dass Länder und Kommunen großes Interesse an der Einräumung solcher Bevorrechtigungen haben.

Zahlen Carsharing in Deutschland (Quelle: Bundesverband Carsharing e.V.):

  • Zum Jahresbeginn 2016 waren insgesamt 1.260.000 Carsharingkunden registriert, die sich 16.100 Carsharingfahrzeuge teilen. Statistisch benutzen damit zirka 78 Fahrberechtigte gemeinsam ein Fahrzeug.
  • In 537 deutschen Städten und Gemeinden gab es stationsbasierte Carsharinganbieter mit 430.000 Fahrberechtigten. In 12 Städten und Gemeinden gab es stationsunabhängige Carsharinganbieter mit reinen free-floating Angeboten sowie zusätzlich in 4 Städten und in der Rhein-Main-Region mit free-floating Fahrzeugen in kombinierten Angeboten mit insgesamt 830.000 Fahrberechtigten.

BMUB & BMVI, gemeinsame Pressemitteilung v. 21.12.2016