Gesetzgebung

StMUV: Neue Bayerische Luftreinhalteverordnung für mobile Maschinen und Geräte tritt 2017 in Kraft

Mit einer neuen Luftreinhalteverordnung setzt sich die Staatsregierung für eine weitere Verbesserung der Luftqualität ein. Die Verordnung wurde gestern vom Kabinett beschlossen. Dazu betont die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf:

„Wir haben ein klares Ziel: Wir wollen die Luftqualität speziell in den Städten dauerhaft steigern. Die neue Verordnung wird weitere Verbesserungen für die Menschen bringen. Wir agieren hier auf hohem Niveau: Die Luftqualität in Bayern ist überwiegend sehr gut.“

Die neue Verordnung nimmt die Emissionen mobiler Maschinen und Geräte, wie etwa Baumaschinen, in den Blick. Diese sind maßgeblich mitverantwortlich für die Luftqualität in Ballungsräumen. Die Verordnung sieht vor, dass auf Baustellen in bestehenden Luftreinhaltegebieten zukünftig nur noch neue und auf Grund bestehender europarechtlicher Vorgaben emissionsarme Maschinen oder entsprechend nachgerüstete Geräte eingesetzt werden dürfen. Die Umsetzung der neuen Verordnung erfolgt durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort.

Die gute Qualität der Luft wird durch die Ergebnisse der Bayerischen Luftgüteüberwachung bestätigt. Ein bewährtes Mittel zur Verbesserung der Luftqualität ist die Erstellung von Luftreinhalteplänen. Zuständig sind in Bayern die Bezirksregierungen. Sie legen gemeinsam mit den betroffenen Kommunen geeignete Maßnahmen fest. Dies kann zum Beispiel die Einrichtung einer Umweltzone sein. Derzeit gibt es für Bayern 17 Luftreinhaltepläne. Mit Erfolg: Seit 2012 werden die Feinstaub-Grenzwerte an keiner Messstation überschritten. Die Grenzwerte für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Blei werden in Bayern ebenfalls seit Jahren an allen Messstationen eingehalten. Allein Stickstoffdioxid ist deutschland- und EU-weit an verkehrsnahen Messstationen in Großstädten eine Herausforderung.

StMUV, Pressemitteilung v. 21.12.2016