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BVerwG: Studienberatung berechtigt Studierendenschaft nicht zu Normenkontrollantrag

Sachgebiete: Hochschulrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Beschl. v. 03.01.2017 – BVerwG 6 BN 2.16

Leitsatz:

Die ihr gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Studienberatung vermittelt einer Studierendenschaft keine Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen Vorschriften einer hochschulrechtlichen Prüfungsordnung.