Gesetzgebung

BMI: Kei­ne Waf­fen in Hän­den von Ex­tre­mis­ten – Kabinett bringt Waffenrechtsänderungsgesetz auf dem Weg

„Die letzten Monaten haben uns überdeutlich vor Augen geführt: Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten! Wir werden daher künftig die Datei der Extremisten mit den Waffenbesitzern und Antragstellern abgleichen. So kann der Verfassungsschutz frühzeitiger als bisher prüfen und erkennen, wenn Extremisten versuchen, an Waffen zu kommen“, so Innenminister de Maizière.

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Über diese politische Einigung hinaus hat heute das Bundeskabinett schon heute weitere gesetzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um im Waffenrecht die Sicherheit zu erhöhen: Mit einem Waffenrechtsänderungsgesetz werden insbesondere die technischen Vorschriften für Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von Waffen und Munition zeitgemäßer gefasst und dabei die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung angehoben. Ziel ist es, die Zahl von Waffen, die abhandenkommen, gering zu halten. Vorhandene Sicherheitsbehältnisse dürfen durch den bisherigen Nutzer weitergenutzt werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine zeitlich auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung („Amnestie“) für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor, wenn diese bei einer Waffenbehörde oder der Polizei abgegeben werden. Damit soll ein Anreiz für die Abgabe illegaler Waffen geschaffen und die Zahl illegal besessener Waffen in Deutschland reduziert werden.

BMI, Pressemitteilung v. 25.01.2017

Redaktioneller Hinweis: Zum Gesetzentwurf (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften).