Der von der Bundesregierung in der heutigen Kabinettssitzung beschlossene Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur wird seinem Namen nicht gerecht. Er sieht aktuell vor, dass die vermiedenen Netzentgelte schrittweise bis in das Jahr 2030 auslaufen sollen. Die Bundesregierung ist dazu aufgefordert, bei der Reform die grundsätzliche Struktur der Netzentgelte an die durch die Energiewende bedingten Anforderungen anzupassen. Die aktuellen Diskussionen sowohl um bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte als auch über vermiedene Netzentgelte zeigen, dass bei der bestehenden Gesetzeslage und im beschlossenen Entwurf erheblicher Verbesserungsbedarf besteht.
Die bloße Festlegung auf bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte und die langfristige Streichung von vermiedenen Netzentgelten sind nicht der richtige Weg, um eine zukunftsfähige Netzentgeltstruktur zu schaffen. Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und daher sind auch die damit verbundenen Kosten gleichmäßig zu verteilen!
Eine Angleichung der Übertragungsnetzentgelte ist notwendig, um Standortnachteile für die Regionen mit aktuell besonders hohen Übertragungsnetzentgelten abzubauen. Eine pauschale Vereinheitlichung, die die regionalen Besonderheiten unzureichend berücksichtigt, ist jedoch nicht im Sinne der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Hier sind Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode einen sachgerechten Vorschlag zu verabschieden, der langfristig tragfähig ist.
Die Streichung der vermiedenen Netzentgelte für dezentral, steuerbare Anlagen ist unter keinem Gesichtspunkt nachvollziehbar. Insbesondere bei kommunalen bzw. kommunal geprägten Unternehmen, die im Vertrauen auf die aktuelle Gesetzeslage in hocheffiziente KWK-Anlagen investiert haben, würden hier Investitionen entwertet. Die von der Bundesregierung angeführten Überlegungen sind für den weiteren Ausbau von umweltfreundlichen, zuverlässigen und wetterunabhängigen KWK-Anlagen fatal. Gerade Anlagen, die netzentlastend wirken und den Strom bedarfsgerecht lokal einspeisen, müssen angesichts des Ausbaubedarfes der Übertragungsnetze auch weiterhin ausreichend finanziert sein. Diese Anlagen sind ein Garant für die Versorgungssicherheit der Stromversorgung und tragen langfristig dazu bei, den Ausbau der Hochspannungsleitungen auf das notwendige Maß zu beschränken.
Der Gesetzentwurf ist im Internet Angebot des Bundeswirtschaftsministeriums unter folgendem Link abrufbar: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/netzentgeltmodernisierung.html.
DStGB, Aktuelles v. 25.01.2017