Gesetzgebung

Sparkassenverband Bayern: Bayerns Bankenverbände und Kammern lehnen Pläne für europäische Einlagensicherung ab – Eigenverantwortung statt Vergemeinschaftung

Die bayerischen Bankenverbände und Kammern sprechen sich in einem gemeinsamen Positionspapier gegen die Brüsseler Pläne für ein europäisches Sicherungssystem für Bankeinlagen aus. Das Vorhaben der EU-Kommission „bedrohe den bewährten Anlegerschutz in Deutschland und gefährde die Zahlungsfähigkeit von Betrieben und Handwerksunternehmen“, heißt es in dem am 25.01.2017 veröffentlichten Papier. Auch die vom Europäischen Parlament als Alternative ins Spiel gebrachte Rückversicherungslösung lehnen die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern und der Sparkassenverband Bayern ab.

Ihre Position begründen die Wirtschaftsorganisationen insbesondere mit den nach wie vor sehr ungleich verteilten Bankrisiken in Europa. Für ein gemeinsames Einlagensicherungssystem hätte das zur Folge, dass die soliden Institute des einen Landes für die maroden Banken eines anderen Landes einstehen müssten. Die Kammern und Verbände fordern deshalb die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung dazu auf, sich weiterhin für die stringente Umsetzung der bestehenden europäischen Einlagensicherungsrichtlinie einzusetzen. Diese beinhaltet einheitliche Standards für die nationalen Einlagensicherungssysteme, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament 2014 geeinigt hatten. „Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedsstaats, sein nationales Einlagensicherungssystem konsequent auf- und auszubauen“, heißt es im Positionspapier. Auf dieser Basis könnten auch die freiwilligen beziehungsweise institutssichernden Systeme in Deutschland bestehen bleiben, deren Schutzniveau weit über die gesetzliche Grenze von € 100.000 hinausgeht.

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 25.01.2017