Gesetzgebung

EU-Kommission: Zwischenbilanz zur Kreislaufwirtschaft und neue Vorschläge für 2017

Ein gutes Jahr nach der Annahme ihres Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft hat die Europäische Kommission heute (Donnerstag) eine erste Bilanz zum bisher Erreichten gezogen und neue Initiativen für das Jahr 2017 vorgelegt. Die Kommission veröffentlichte zum einen ihren Bericht zu den bisher erzielten Fortschritten in Bereichen wie Abfall, Ökodesign, Lebensmittelverschwendung und organische Düngemittel. Zudem hat die Kommission beschlossen, eine Finanzierungsplattform mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) einzurichten, auf der sie Investoren und Innovatoren zusammenbringen will. Sie veröffentlichte heute auch Leitlinien für die Energiegewinnung aus Abfällen. Schließlich hat sie eine gezielte Verbesserung der Rechtsvorschriften über bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vorgeschlagen.

Der für nachhaltige Entwicklung zuständige Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte:

„Der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Europa ist für diese Kommission eine Priorität. Wir sind gut vorangekommen und planen neue Initiativen für das Jahr 2017. Wir schließen den Kreislauf von Design, Herstellung, Verbrauch und Entsorgung und schaffen dadurch eine grüne, kreislauforientierte und wettbewerbsfähige Wirtschaft in Europa.“

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Jyrki Katainen, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, fügte hinzu:

„Ich freue mich, dass wir aufbauend auf den Erfolgen der Investitionsoffensive des Kommissionspräsidenten erneut gemeinsam mit der EIB Investoren mit Innovatoren zusammenbringen können. Unser Ziel ist es, die öffentlichen und privaten Investitionen in die Kreislaufwirtschaft zu steigern. Dies bedeutet oftmals neue Geschäftsmodelle, die neue, innovative Wege der Finanzierung erfordern.“

Jonathan Taylor, Vizepräsident der EIB und zuständig für die Finanzierung der Umwelt, der Klimapolitik und der Kreislaufwirtschaft, erklärte:

„Die EIB freut sich, ihre Kräfte mit denen der Europäischen Kommission zu bündeln und sich mit gemeinsamem Sachverstand dafür einzusetzen, eine kreislauforientiertere Wirtschaft zu fördern. Mit Finanzierungen in Höhe von mehr als € 19 Mrd. im letzten Jahr sind wir als der weltweit größte multilaterale Kreditgeber für Klimaschutzmaßnahmen der Ansicht, dass die Kreislaufwirtschaft eine grundlegende Voraussetzung für die Umkehrung des Klimawandels und eine nachhaltigere Nutzung der knappen Ressourcen unseres Planeten darstellt. Zugleich leistet die Kreislaufwirtschaft einen Beitrag zum Wachstum in Europa.“

Aufbauend auf der Dynamik der Investitionsoffensive für Europa, mit der bereits € 164 Mrd. bis Ende 2016 mobilisiert wurden, wird die Plattform zur Finanzierung der Kreislaufwirtschaft die Verknüpfung zwischen vorhandenen Instrumenten wie dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und dem InnovFin-Programm – EU-Mittel für Investitionen (einer Initiative im Rahmen von Horizont 2020) verstärken. Außerdem dürfte sie neue Instrumente für die Finanzierung von Projekten in der Kreislaufwirtschaft hervorbringen. Kommission, EIB, nationale Förderbanken, institutionelle Investoren und andere beteiligte Akteure werden im Rahmen der Plattform gemeinsam Investitionsmöglichkeiten in der Kreislaufwirtschaft aufzeigen, den Austausch bewährter Verfahren unter potenziellen Projektträgern fördern, Projekte und deren Finanzierungsbedarf analysieren sowie Projektträger in Bezug auf die Strukturierung und Bankfähigkeit ihrer Projekte beraten.

Die heute veröffentlichte Mitteilung der Kommission über Energiegewinnung aus Abfall in der Kreislaufwirtschaft zielt darauf ab, das Potenzial dieses kleinen, aber innovativen Teils des Energiemixes der EU-Länder voll auszuschöpfen. Sie gibt den Mitgliedstaaten Orientierung bei der Entwicklung eines ausgewogenen Abfallbewirtschaftungskonzepts mit angemessenen Kapazitäten zur Energiegewinnung aus Abfällen, wobei die Bedeutung der Abfallhierarchie betont wird, die Abfallbewirtschaftungsoptionen nach ihrer Nachhaltigkeit einstuft und bei der Abfallvermeidung und Recycling die oberen Plätze einnehmen.

In ihren Vorschlägen zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) regt die Kommission an, gefährliche Stoffe nach Möglichkeit zu ersetzen, um das Recycling von Bauteilen rentabler zu machen. Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen darüber hinaus Sekundärmarkttätigkeiten (z.B. Weiterverkauf) und die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten erleichtert werden. Schätzungen zufolge können durch die Maßnahmen mehr als 3.000 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr in der EU vermieden und Energie und Rohstoffe gespart werden.

Hintergrund

Am 02.12.2015 hat die Kommission ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft angenommen. Das Paket umfasst einen Aktionsplan mit Maßnahmen für den kompletten Produktlebenszyklus: von Design, Materialbeschaffung, Herstellung und Verbrauch bis hin zur Entsorgung und zum Markt für Sekundärrohstoffe.

Weitere Informationen

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 26.01.2017