Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Baulandsteuer gegen Grundstücksspekulanten?

Bayerns Städte und Gemeinden appellieren an die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung, intensiv über die Einführung einer sog. Baulandsteuer nachzudenken. Damit könnte möglicherweise der weitverbreiteten Spekulation auf brachliegende Grundstücke, deren späterer Verkauf höhere Gewinne verspricht, begegnet und dringend benötigtes Bauland mobilisiert werden. Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister weisen mit ihren Gemeinde- und Stadträten derzeit mit Hochdruck Bauland aus. Oft stellen sie dann frustriert fest, dass vom neugeschaffenen Baurecht aber nicht Gebrauch gemacht wird.

„Vor dem Hintergrund steigenden Zuzugs nach Bayern und des immensen Bedarfs an zusätzlichem Wohnraum ist es unerträglich, dass zahlreiche bebaubare Grundstücke nur deswegen brachliegen, weil sich ihre Eigentümer durch einen späteren Verkauf höhere Gewinne versprechen“, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl heute in München.

Da sich das im Baurecht verankerte Baugebot in der Praxis als ineffizient und schwer durchsetzbar erwiesen hat, plädiert er an Bund und Freistaat darüber nachzudenken, ob nicht die in der alten Bundesrepublik Anfang der 60er Jahre bestehende Grundsteuer C, eine sog. Baulandsteuer, wieder eingeführt werden könnte.

„Es ist unverständlich, dass diese Idee vor geraumer Zeit vom Bundesrat verworfen wurde. Wir brauchen dringend Wohnungen für unsere Bevölkerung. Neben vielen anderen denkbaren Anreizen für den Wohnungsbau sollte auch eine solche Steuer in die Erwägungen einbezogen werden. Wer für brachliegendes, aber bebaubares Land Steuer zahlen muss, wird es sich gut überlegen, ob ein weiteres Zuwarten wirtschaftlich sinnvoll ist.“

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 01.02.2017