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StMJ: Bayerns Justizminister gibt Startschuss für Online-Shop www.haftsache.de

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Bausback: „Produkte aus Arbeitsbetrieben der bayerischen Justizvollzugsanstalten künftig auch per Mausklick bestellbar / Jeder Einkauf zugleich wichtiger Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback gibt heute den Startschuss für den Online-Shop www.haftsache.de:

„Ich freue mich, dass unsere Bürgerinnen und Bürger die hochwertigen Produkte aus den Arbeitsbetrieben unserer bayerischen Justizvollzugsanstalten künftig auch bequem per Mausklick von zu Hause aus bestellen und sich innerhalb weniger Tage komfortabel nach Hause liefern lassen können!“

Wie aus dem Label „Haftsache“ erkennbar: Alle angebotenen Produkte werden ausschließlich „in der Haft“ der bayerischen Justizvollzugsanstalten gefertigt.

„Sie entstehen in sorgfältiger Handwerksarbeit und zeichnen sich durch hochwertige, natürliche Materialien sowie erstklassige Qualität aus – echte Handwerkskunst eben“, so Bausback.

Die Produktpalette reicht von Möbelstücken sowie Wohn- und Gartenaccessoires über Leder- und Metallwaren bis hin zu Holzspielzeug für Groß und Klein. Die Produktideen werden von kreativen Mitarbeitern und Gefangenen der Arbeitsbetriebe sowie von Studenten des Lehrstuhls für Industrial Design (Prof. Fritz Frenkler) der Technischen Universität München entworfen.

Bausback betont abschließend:

„Mit jedem Einkauf erwerben Sie nicht nur schöne und qualitativ hochwertige Produkte. Sie unterstützen vor allem auch die Arbeit der Gefangenen und leisten so einen wichtigen Beitrag zu deren Resozialisierung. Denn: Arbeit und Ausbildung gehören zu den wichtigsten Grundpfeilern, um nach der Haft ein Leben ohne Straftaten führen zu können. Mit Ihrem Einkauf bringen Sie Ihre Wertschätzung für die Arbeit der Gefangenen zum Ausdruck. Die Gefangenen spüren, dass sie trotz ihrer Verurteilung weiter ein Teil unserer Gesellschaft sind und ihre Handwerkskraft und ihr kreatives Know-how weiter gefragt sind!“

StMJ, Pressemitteilung v. 02.02.2017