Aktuelles

EU-Kommission: Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen – positiver Trend setzt sich fort

Die Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU macht Fortschritte, die aber noch weiter verstärkt werden müssen. Zu diesem Ergebnis kommt die EU-Kommission in ihrem heute (Mittwoch) vorgelegten Fortschrittsbericht über die EU-Sofortmaßnahmen zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen. Seit dem letzten Bericht am 08.12.2016 wurden weitere 3.813 Menschen aus Griechenland und Italien umverteilt, insgesamt beläuft sich Zahl nun auf 11.966. Auch bei den Neuansiedlungen aus Drittstaaten haben die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen verstärkt und bislang 13.968 Menschen eine sichere und legale Einreise ermöglicht, von den im Rahmen der Regelung vom Juli 2015 vereinbarten 22.504 Menschen.

Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu:

„In den vergangenen Monaten wurden sowohl bei der Umverteilung als auch bei der Neuansiedlung Fortschritte erzielt. Wenn wir aber der Größe der Herausforderung in den Mitgliedstaaten mit einer Außengrenze und in unserer Nachbarschaft gerecht werden wollen, müssen wir unsere Anstrengungen intensivieren und beschleunigen. Es kann gelingen, alle Menschen aus Italien und Griechenland umzusiedeln, die für eine Umverteilung in Frage kommen. Dazu müssen aber sämtliche Mitgliedstaaten den entsprechenden politischen Willen und die erforderliche Ausdauer unter Beweis stellen.“

Umverteilung

Anzeige

Im Berichtszeitraum wurden weitere 3.813 Personen umgesiedelt, womit die Gesamtzahl der umgesiedelten Personen 11.966 beträgt (davon 8.766 aus Griechenland und 3.200 aus Italien). Im Dezember erreichte die Zahl der Umsiedlungen sowohl aus Italien als auch aus Griechenland mit 1.926 Menschen (764 aus Italien und 1.162 aus Griechenland einen neuen Höchststand. Im Januar wurden 1.682 Personen umgesiedelt (551 aus Italien und 1.131 aus Griechenland). Im Dezember 2016 hatte die Kommission sich an die einzelnen Mitgliedstaaten gewandt und sie ersucht, ihre Bemühungen zu intensivieren, damit die von der Kommission gesetzte monatliche Zielvorgabe von 1.000 Umsiedlungen aus Italien und 2.000 aus Griechenland erreicht wird. Die bereits in der Umsiedlungspolitik engagierten Mitgliedstaaten und assoziierten Länder haben positiv auf den Aufruf der Kommission reagiert und ihre vorgesehenen monatlichen Aufnahmekapazitäten mitgeteilt. Finnland beispielsweise ist auf einem guten Weg, seine Zusagen für Umsiedlungen aus Griechenland (von den zugesagten 1.299 Aufnahmen wurden 560 bislang vollzogen) und Italien (359 von 779) zu erfüllen. Hingegen müssen sich andere Mitgliedstaaten deutlich stärker engagieren als bislang. Das gilt insbesondere für jene Mitgliedstaaten, die noch nicht mit der Umsiedlung begonnen haben.

Neuansiedlung

Insgesamt sind 13.968 Personen – von den im Rahmen der Regelung vom Juli 2015 vereinbarten 22.504 – neu angesiedelt worden. Seit dem vorherigen Bericht im Dezember 2016 wurden 913 Personen in der EU neu angesiedelt; die meisten von ihnen stammen aus der Türkei, Jordanien und dem Libanon. In 21 Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik und Vereinigtes Königreich) sind Schutzbedürftige neu angesiedelt worden. Finnland, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich sowie die assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein und Island sind ihren Zusagen bereits vollumfänglich nachgekommen.

Die Zahl der Neuansiedlungen aus der Türkei auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei, die in die Gesamtzahl der Neuansiedlungen eingeflossen ist, ist weiter angestiegen, und die Mitgliedstaaten kommen mit der Vorbereitung weiterer Neuansiedlungsmaßnahmen gut voran. Seit dem 04.04.2016 wurden 3.098 Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt, darunter 487 seit dem vorangegangenen Bericht. Die türkischen Behörden kommen ihrer Zusage nach, umfangreichere Listen von Personen vorzulegen, die für eine Neuansiedlung in Frage kommen.

Die Kommission wird die Lage weiter genau verfolgen und im März 2017 erneut Bericht erstatten.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 08.02.2017