Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 – BVerwG 4 C 4.16 / Landesrechtliche Normen: BayBO
Leitsatz:
AnzeigeIn einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermöglicht § 12a Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht die (textliche) Festsetzung, dass nur Vorhaben zulässig sind, die innerhalb der im Durchführungsvertrag vereinbarten Frist fertiggestellt werden.
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