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BMUB & BBSR: BMUB unterstützt Kommunen bei der Aktivierung von Bauland für Wohnungen – Förderung von Innenentwicklungsmanagern

Das Bundesbauministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fördern Kommunen, die mit neuen Ansätzen mehr ungenutzte Flächen für den Wohnungsbau aktivieren wollen. Die Städte setzen dafür Innenentwicklungsmanager ein und erweitern mit verschiedenen Bausteinen eine aktive Innenentwicklung. Die Modellvorhaben in Aalen, Berlin, Hamburg-Altona, Ludwigsfelde, Offenburg, Regensburg, Solingen und Trier werden dabei finanziell unterstützt und fachlich beraten.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks:

„Es kommt darauf an, innerstädtische Flächen wie Baulücken und Brachflächen zu nutzen, um den Wohnungsbau dort voranzubringen, wo der Bedarf besonders groß ist. Darum wollen wir Kommunen dabei helfen, dieses wertvolle Bauland für den Wohnungsbau zu aktivieren.“

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BBSR-Direktor Harald Herrmann:

„Die kommunale Praxis zeigt, wie schwierig es ist, die Flächenpotenziale für den Wohnungsbau zu heben. Vielerorts fehlen Informationen, wie Flächen nutzbar gemacht werden können. Gleichzeitig haben die Kommunalverwaltungen oft keine Ressourcen für ein aktives Flächenmanagement, das Grundstückseigentümer und Investoren systematisch einbezieht.“

Die Modellvorhaben erproben deshalb, wie Kommunalverwaltungen mit einem „Innenentwicklungsmanager für den Wohnungsbau“ Baulandreserven mit unterschiedlichen baurechtlichen Voraussetzungen schneller aktivieren können. Die Installation von Innenentwicklungsmanagern in den Kommunen ist eine der Empfehlungen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen. Er soll die Potenziale für die Innenentwicklung analysieren, Eigentümer und Investoren ansprechen und als zentraler Ansprechpartner der Stadtverwaltung fungieren. Zugleich soll er moderierend eingreifen, wenn über die Nutzung der Flächen für den Wohnungsbau verhandelt wird.

Das BBSR berät gemeinsam mit der Forschungsassistenz die Modellvorhaben fachlich und wertet die Ergebnisse wissenschaftlich aus. Im Ergebnis werden Lösungen erarbeitet, von denen auch andere Kommunen profitieren können. Das Forschungsprojekt ist Teil des Programms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“, welches das BBSR für das Bundesbauministerium umsetzt. Das Projekt läuft bis Ende 2019.

BMUB & BBSR, gemeinsame Pressemitteilung v. 14.02.2017

Redaktioneller Hinweis

Auf rechtlicher Ebene befindet sich eine Novelle des Städtebaurechts im Verfahren, die insbesondere aus dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ besteht, der eine neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in der BauNVO vorsieht. Der Bundesrat hat diesen Entwurf der Bundesregierung auf seiner 953. Sitzung am 10.02.2017 beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Weitere Meldungen und Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf: hier.