Sachgebiete: Polizei- und Sicherheitsrecht; Personenordnungs- und Datenschutzrecht / BVerwG, Beschl. v. 14.02.2017 – BVerwG 6 B 49.16 / Weitere Schlagworte: Melderegister; Bewährungshelfer; abstrakte Gefahr; Gefahrenprognose; Gefährdungstatbestände; Anzahl; Häufigkeit; Vorfälle
Leitsatz:
AnzeigeDie Zugehörigkeit einer Person zu einer Berufsgruppe kann die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister nur dann rechtfertigen, wenn auf Grund von in Einzelfällen verwirklichten Gefährdungen i.S.v. § 51 Abs. 1 BMG der Schluss gezogen werden kann, dass alle Angehörigen der Berufsgruppe sich in einer vergleichbaren Gefährdungslage befinden.
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