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KWMBl. (2/2017): Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen

Die Bek. des StMBW „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ v. 15.12.2016 (V.8-BS4402.41-6a.141 202) wurde am 14.02.2017 veröffentlicht (KWMBl. S. 6). Die Bek. ist rückwirkend zum 15.12.2016 in Kraft getreten, die alten „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ vom 12.08.2002 (KWMBl. I S. 285) gleichzeitig außer Kraft.

Die nach 14 Jahren grundlegend überarbeitete Richtlinie gliedert sich in 5 Abschnitte: Grundsätze der Familien- und Sexualerziehung, Themenbereiche der Familien- und Sexualerziehung, Organisation der Familien- und Sexualerziehung an der Schule, Prävention von sexueller Gewalt und Inkrafttreten, Außerkrafttreten.

Gründe für die Überarbeitung waren laut StMBW v. 14.09.2016 vor allem die Prävention sexueller Gewalt und eines bewussten Umgangs mit sexualisierten Medieninhalten; beibehalten wurde das Thema sexuelle Orientierung; es wurde entsprechend dem heutigen Erkenntnisstand und seiner Relevanz aktualisiert.

Eine Entwurfsfassung der überarbeiteten Richtlinien wurde am 10.03.2016 im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags diskutiert.

  • Meldungen im Kontext der „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen