Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BayVGH, Beschl. v. 15.02.2017 – 9 ZB 14.30433 / Weitere Schlagworte: Freie Beweiswürdigung
Leitsatz:
AnzeigeDie Feststellung, ob ein behauptetes traumatisierendes Ereignis tatsächlich stattgefunden hat, ist Gegenstand der gerichtlichen Sachverhaltswürdigung und unterliegt der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO.
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