Gesetzgebung

Landtag: Antrag auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung – Beschlussempfehlung

Der federführende Ausschuss hat zu dem Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum „Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung“ die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/15509 v. 16.02.2017) und Zustimmung empfohlen.

Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Länder im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung betreiben. Er ersetzt den Staatsvertrag von 2008 und schafft u.a. die Rechtsgrundlage, um das Zentrale Vergabeverfahren und das Serviceverfahren in einem gemeinsamen Verfahren abzubilden (sog. Dialogorientiertes Serviceverfahren).

Die gemeinsame Einrichtung ist nach dem Recht des Landes Nordrhein-Westfalen als Stiftung des öffentlichen Rechts durch das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“ vom 18.11.2008 mit Sitz in Dortmund errichtet. Die Stiftung trägt die Bezeichnung „Stiftung für Hochschulzulassung“.

Die Stiftung hat die Aufgabe,

  1. die Hochschulen bei der Durchführung der örtlichen Zulassungsverfahren und der Durchführung von Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen zu unterstützen und
  2. das Zentrale Vergabeverfahren durchzuführen.

Der Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung findet erstmals auf das nach seinem Inkrafttreten unmittelbar nachfolgende Vergabeverfahren, frühestens jedoch auf das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2018/19, Anwendung.

Weitere Informationen

Ass. iur. Klaus Kohnen