Gesetzgebung

StMFLH: Bayern übernimmt Tarifabschluss – Tarifabschluss bereits im Staatshaushalt eingeplant

Finanzminister Dr. Markus Söder begrüßte das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: „Unsere Beschäftigten in Bayern leisten hervorragende Arbeit. Eine angemessene Bezahlung ist der Bayerischen Staatsregierung sehr wichtig. Mit dem Tarifabschluss gibt es Rechtssicherheit für die Angestellten, die Bürger sind nicht durch Streiks belastet.“ Söder kündigte an, das Ergebnis des Tarifabschlusses auf die Beamten zu übertragen. Die Tarifübertragung ist ein klares Signal für die Beamten in Bayern.

„Wir wollen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst“, betonte Söder.

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Damit verdienen bayerische Beamte deutlich mehr als die Kollegen in anderen Ländern.

„Es ist besser, Beamter in Bayern zu sein“, so Söder weiter.

„Wir wollen das Tarifergebnis hinsichtlich Zeitpunkt und Wirkung eins zu eins auf die Beamten übertragen“, stellte Söder klar.

Einige Tarifelemente sind jedoch nicht auf das Bezügesystem der Beamten anwendbar. Als Ausgleich erhalten die aktiven Beamten in Bayern zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine Einmalzahlung.

„Das ist auch eine Anerkennung für die hervorragenden Leistungen der bayerischen Beamten. Insbesondere bei der Bewältigung der besonderen Herausforderungen der Flüchtlingskrise und der Sicherheitslage waren unsere Beamten besonderes gefordert. Polizisten, Lehrer, Justiz, Ausländerbehörden und Landratsämter haben Großartiges geleistet“, betonte Söder.

Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses erhöht. Einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung wird das Finanzministerium schnellstmöglich vorlegen. Der Tarifabschluss ist keine Zusatzbelastung für den bayerischen Haushalt. Die entsprechende Tarifrunde ist bereits bei der Haushaltsplanung 2017/2018 berücksichtigt.

„Wir haben gut vorgesorgt und das Geld schon im Haushalt eingeplant“, so Söder.

Wesentlicher Inhalt des Tarifabschlusses vom 17.02.2017 ist eine lineare Erhöhung der Entgelte rückwirkend ab 01.01.2017 um 2,0%, mindestens aber € 75, und um weitere 2,35% ab 01.01.2018. Die Entgelte der Auszubildenden erhöhen sich um jeweils € 35. In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird eine Stufe 6 angefügt; die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten: Zum 01.01.2018 und zum 01.10.2018. Die Eingruppierung der Lehrkräfte wird nun auch mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft tarifiert.

StMFLH, Pressemitteilung v. 20.02.2017

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