Gesetzgebung

StMELF: Novelle des Energiesteuergesetzes – Brunner: „Wichtiges Signal für Biokraftstoffe“

Als wichtiges Signal für die Land- und Forstwirte sowie die Biokraftstoffbranche hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner die Einigung des Bundeskabinetts bei der Novelle des Energiesteuergesetzes begrüßt. Danach bleibt die Steuerbegünstigung für Bioreinkraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft erhalten.

„Bayerns Engagement für die Bio-Kraftstoffe hat sich gelohnt“, sagte Brunner in München.

Gerade in der Land- und Forstwirtschaft sei der Einsatz dieses heimischen regenerativen Energieträgers sinnvoll und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Brunner hatte sich daher bereits im vergangenen Jahr für den Fortbestand der Energiesteuerbefreiung für in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzte Bioreinkraftstoffe stark gemacht und die Umsetzung auf Bundesebene heuer erneut eingefordert.

Auf Grund des hohen Leistungsbedarfs bei Feld- und Erntearbeiten stellen nach Aussage Brunners Hybrid- oder Batterieantriebe keine wirkliche Alternative dar. Ein weiterer Vorteil der Biokraftstoffe: Sie sind biologisch leicht abbaubar und schützen damit Boden und Gewässer vor Verunreinigungen. Zudem werden im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen rund 70% der Treibhausgasemissionen eingespart. Außerdem sind die bei der Herstellung anfallenden, eiweißreichen Koppelprodukte, wie Rapspresskuchen, wertvolle und begehrte Futtermittel. Sie sind damit dem Minister zufolge ein wesentlicher Baustein der europäischen Eiweißstrategie und helfen mit, klimaschädliche Soja-Importe aus Übersee zu vermeiden.

StMELF, Pressemitteilung v. 20.02.2017

Redaktioneller Hinweis: Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“.