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Staatskanzlei: „Keine weiteren Gleichstromleitungen für Bayern im Netzentwicklungsplan 2030“

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Keine weiteren Gleichstromleitungen für Bayern im Netzentwicklungsplan 2030 / Staatsregierung pocht weiterhin auf punktgenaue Einhaltung der Koalitionsvereinbarungen und fordert Korrektur der Planungen im Wechselstromnetz / Optimierung bestehender Netze geht vor Netzausbau“

Die Staatsregierung hat heute ihre klare Haltung zu den Plänen der Übertragungsnetzbetreiber für den deutschlandweiten Ausbau der Stromnetze festgelegt und weitere Änderungen eingefordert.

Energieministerin Ilse Aigner:

„Der Netzentwicklungsplan 2030 enthält für Bayern keine weiteren Gleichstromverbindungen über die bereits beschlossenen Leitungen SuedLink und SuedOstLink hinaus. Das ist eine gute Nachricht. Wir stehen nach wie vor entschlossen dazu, Mensch und Natur beim Ausbau von Stromnetzen nicht zu überfordern. Auch wenn der von uns durchgesetzte Vorrang für Erdverkabelung gilt, wollen wir keine weiteren Gleichstromtrassen.“

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Erheblichen Nachbesserungsbedarf sah der Ministerrat bei den Wechselstromprojekten. Die Projekte P44 (von Thüringen nach Grafenrheinfeld) und P44mod in der vorliegenden Ausgestaltung lehnte das Kabinett erneut ab. Zudem sprach sich Aigner für die VarianteP43mod anstelle von P43 (von Hessen nach Grafenrheinfeld) aus:

„Projekt P43 widerspricht dem Grundsatz Netzoptimierung vor Netzausbau. Es würde eine neue Schneise durch die hessische und bayerische Rhön erfordern. Das wollen wir nicht. Die Alternative P43mod ist durch die vorgesehene Aufrüstung einer bestehenden Leitung eindeutig vorteilhafter.“

Die Wirtschaftsministerin betonte:

„Die Staatsregierung besteht auf der vollständigen Einhaltung der energiepolitischen Vereinbarungen der Koalitionsspitzen vom 01.07.2015. Die Region um Grafenrheinfeld muss gegenüber den ursprünglichen Ausbauplänen entlastet, Bestandstrassen müssen so weit wie nur möglich genutzt werden. Wir erwarten von den Übertragungsnetzbetreibern, dass alle Maßnahmen der Netzoptimierung und Netzverstärkung ausgeschöpft sind, bevor neue Verbindungen ins Spiel gebracht werden.“

Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie leitet die Stellungnahme den Übertragungsnetzbetreibern zu. Die Konsultation des 1. Entwurfs läuft bis Ende Februar 2017. Im Anschluss erstellen die Übertragungsnetzbetreiber einen 2. Entwurf und übergeben diesen der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur bestätigt nach umfangreicher Prüfung alle Maßnahmen, die spätestens zum Ende 2030 für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.

„Wir werden uns in politischen Verhandlungen auf Bundes- und Länderebene für eine faire Lastenverteilung einsetzen“, unterstrich Energieministerin Aigner.

Das Voranschreiten der Energiewende dürfe nicht automatisch zu einem immer höheren Netzausbaubedarf von Norden nach Süden führen.

„Wir fordern den Bund zudem auf, im Frühjahr die Voraussetzungen für den Bau neuer, jederzeit zur Verfügung stehender Gaskraftwerke in Bayern zu schaffen.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.02.2017