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StMWi: Bayerns Energieministerin Ilse Aigner und Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann informieren über Bauleitplanung für Windenergieanlagen

Bayerns Energieministerin Ilse Aigner und Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann unterstützen Kommunen bei der Bauleitplanung für Windenergieanlagen. Die Bauleitplanung ermöglicht den Bau von Windenergieanlagen auch unterhalb der 10-H-Regelung.

Dazu Energieministerin Aigner:

„Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die jedoch vor allem vor Ort umgesetzt werden muss. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien wird uns nur gelingen, wenn die Bevölkerung die entsprechenden Maßnahmen mitträgt. Besonders wichtig ist es uns daher, die Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende zu erhalten. Deshalb haben wir die 10 H-Regelung eingeführt.“

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Herrmann ergänzt:

„Wir haben jetzt die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit überall dort, wo die Bevölkerung den Bau einer Windenergieanlage auch unter dieser 10 H-Regel befürwortet, der Bau auch ermöglicht werden kann.“

Für den Bau von Windenergieanlagen gilt seit November 2014 die 10 H-Regel [red. Hinweis: Zum Gesetzgebungsverfahren und den damit verbundenen Meldungen und Stellungnahmen vgl. hier] Demnach muss der Abstand einer Windenergieanlage zu Wohngebieten mindestens zehn Mal so groß sein, wie die Anlage hoch ist. Die Gemeinden können hiervon abweichen, wenn sie einen entsprechenden Bauleitplan beschließen. Bauleitpläne werden in einem transparenten Verfahren aufgestellt, das die Bevölkerung und betroffene Nachbargemeinden einbindet: So wird ein fairer Ausgleich zwischen den Erfordernissen der Energiewende und den Interessen der örtlichen Wohnbevölkerung gewährleistet.

„Wir sehen die kommunale Bauleitplanung als Schlüssel für den weiteren Ausbau der Windenergie in den nächsten Jahren“, so Aigner und Herrmann.

Ein neues Merkblatt fasst nun wesentliche Informationen für Städte und Gemeinden, Planer und Projektträger sowie Bürgerinnen und Bürger zusammen. Mit dem aktualisierten Windenergieerlass, dem Windatlas, einer 3-D-Analyse für einzelne Windenergieanlagen und den Anwendungshinweisen zur 10 H-Regelung stehen den Kommunen damit umfangreiche Planungshilfen zur Verfügung.

Bayern ist beim Ausbau der Windenenergie in den letzten Jahren weit vorangekommen. So ist im Jahr 2015 die Stromerzeugung aus Windenergie im Vergleich zum Vorjahr um über 50% angestiegen und deckt rechnerisch den Stromverbrauch von bis zu 800.000 Haushalten. In Bayern ist Ende des Jahres 2016 die 1.000. Anlage in Betrieb genommen worden. Angesichts zahlreicher geplanter Windenergieanlagen, die bereits eine Genehmigung erhalten haben oder bei denen das Genehmigungsverfahren läuft, ist der Ausbau auch in den nächsten Jahren gewährleistet.

„Die Windenergie wird auch in Zukunft ein wichtiger Baustein der bayerischen Energiewende sein“, darin sind sich Aigner und Herrmann einig.

„Die Gestaltungsmöglichkeiten der Bauleitplanung möchten wir verstärkt für einen bürgerfreundlichen Ausbau der Windenenergie nutzen.“

StMWi, Pressemitteilung v. 21.02.2017