Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BayVGH, Beschl. v. 22.02.2017 – 15 CS 16.1883 / Weitere Schlagworte: Abstandsflächen; Stützmauer mit dahinter liegender Geländeaufschüttung; gebäudegleiche Wirkung; abstandsrechtliche Privilegierung / Landesrechtliche Normen: BayBO
Leitsätze:
Anzeige1. Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BayBO ist eine Sonderregelung, die, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen, die Anwendung der Vorschrift für Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO ausschließt.
2. Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 BayBO erfasst grundsätzlich auch eine Geländeaufschüttung, deren Absicherung die Stützmauer dient.
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