Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit (JArbFG) – Beschlussempfehlung

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der CSU-Fraktion die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/15657 v. 23.02.2017). Er hat Zustimmung empfohlen.

Das Gesetz soll am 01.04.2017 in Kraft treten. Es sieht insbesondere Erweiterungen des Anspruchs ehrenamtlicher Jugendleiter auf Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber vor und Erleichterungen bei dessen Geltendmachung. Der Gesetzentwurf soll laut Begründung einen wichtigen Beitrag zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements leisten und damit dem entsprechenden Staatsziel in Art. 121 BV dienen, das durch Volksentscheid vom 15.09.2013 neu in die Verfassung aufgenommen wurde. Das Gesetz soll schließlich auch eine Kurzbezeichnung und eine Abkürzung erhalten (Jugendarbeitfreistellungsgesetz – JArbFG).

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Ass. iur. Klaus Kohnen