Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes (LWG) – Beschlussempfehlung

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/15664 v. 23.02.2017). Er hat Zustimmung empfohlen. Das Gesetz soll am 01.04.2017 in Kraft treten, verschiedene Vorschriften anderer Gesetze mit Ablauf des Vortages außer Kraft.

  • Stichworte zum Gesetzentwurf: Landtagswahl 2018; Bericht über die Veränderung der Einwohnerzahlen (Stimmkreisbericht); 61 Mandate für den Wahlkreis Oberbayern (bisher: 60); 19 Mandate für den Wahlkreis Unterfranken (bisher: 20); Bildung eines neuen Stimmkreises in LH München; Zulassung von weniger als 50 Urnenwählern; Zusammensetzung des Beschwerdeausschusses und Verankerung als Wahlorgan; Klarstellung bei Volksbegehren, dass das Stimmrecht der Unterstützer eines Zulassungsantrags zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein muss.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Laufende Gesetzgebungsverfahren im Freistaat im Überblick (Verfahrensstand, ggfls. redaktionelle Beiträge sowie amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen): hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen