Gesetzgebung

Datenschutzbeauftragter: Geplantes Gesetz zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen schießt über das Ziel hinaus – Freiheitsrechte von „Normalbürgern“ sind gefährdet

Auf Grund der islamistischen Anschläge in Deutschland im letzten Jahr hat der Ministerrat am 21.02.2017 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen auf den Weg zu bringen. Zu diesem Gesetzentwurf, der u.a. auch Regelungen zur Einführung einer elektronischen „Fußfessel“ enthält, habe ich mich gegenüber der Bayerischen Staatsregierung kritisch geäußert.

Anzeige

Große Sorge bereitet mir, dass der Gesetzesentwurf eine erhebliche Herabsenkung der Einschreitschwellen bei polizeilichen Standardmaßnahmen wie etwa der Identitätsfeststellung oder der Durchsuchung einer Person vorsieht. Dies birgt die Gefahr, dass das geplante Gesetz, das eigentlich der Bekämpfung des Terrorismus dienen soll, am Ende in erster Linie in die Freiheitsrechte der „Normalbürger“ eingreift und damit über das Ziel hinaus schießt.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Prof. Dr. Thomas Petri, Pressemitteilung v. 24.02.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Der genannte Gesetzentwurf der Staatsregierung befindet sich seit Kurzem in der Verbändeanhörung. Er kann über die Website des StMI abgerufen werden (PDF).
  • Das Gesetzgebungsverfahren inklusive redaktioneller Beiträge und amtlicher bzw. kommunaler Stellungnahmen haben Sie hier stets im Blick.
  • Einen fortlaufend aktualisierten Überblick über die im Freistaat laufenden Gesetzgebungsverfahren inklusive Verfahrensstand, ggfls. redaktioneller Beiträge sowie amtlicher bzw. kommunaler Stellungnahmen finden Sie hier.