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BayVGH: Gemeindliche Informationsfreiheitssatzungen nur ohne Eingriffe in Grundrechte Dritter

Sachgebiete: Informationsfreiheitsrecht; Kommunalrecht; Staats- und Verfassungsrecht / BayVGH, Beschl. v. 27.02.2017 – 4 N 16.461 / Weitere Schlagworte: Satzungsrechtliche Generalklausel als Rechtsgrundlage; Ausgestaltung der Ausnahmetatbestände / Landesrechtliche Normen: KAG; AGVwGO; BayVwVfG; BayDSG

Leitsatz:

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Informationsfreiheitssatzungen können sich nur dann auf die satzungsrechtliche Generalklausel als Rechtsgrundlage stützen, wenn Eingriffe in Grundrechte Dritter von vornherein durch eine entsprechende Ausgestaltung der Ausnahmetatbestände ausgeschlossen werden.