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BMI: Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Zusammenhang mit Umsetzung des Schengener Grenzkodex ein

Die Europäische Kommission hat am 15.02.2017 die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zur Nichtübereinstimmung des Bundespolizeigesetzes mit dem Schengener Grenzkodex und der diesbezüglichen Rechtsprechung des EuGH beschlossen [red. Hinweis: vgl. hierzu auch die Stellungnahme des StMI]. Gegenstand des Verfahrens war die Regelung zur Durchführung von Polizeikontrollen durch die Bundespolizei in den Binnengrenzgebieten, sog. Schleierfahndung. Das BMI kam einer Forderung der Kommission nach und erließ im März 2016 ergänzende Bestimmungen in Bezug auf Kontrollintensität und -häufigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Die Kommission stellte daraufhin das Vertragsverletzungsverfahren ein.

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Bedeutsam ist, dass die Kommission darüber hinaus die Mitgliedstaaten nunmehr sogar ermutigt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Polizeikontrollen in Grenzgebieten gemäß dem Schengener Grenzkodex durchzuführen.

„Ich begrüße die Entscheidung der Kommission sehr. Ein echter Richtungswechsel, der unsere gemeinsame Absicht unterstreicht, auf europäischem Boden konsequent und entschlossen gegen illegale Migration und Schleusungskriminalität vorzugehen. Die Bundespolizei wird in der Folge auch weiterhin verantwortungsvoll und lageabhängig auf das bewährte und erfolgreiche Instrument der Schleierfahndung im Grenzgebiet zurückgreifen, um insbesondere dem menschenverachtenden Geschäft der Schleuserbanden entschieden entgegenzutreten. Wir hoffen, dass auch die Länder ihr Engagement in diesem Bereich weiterhin fortsetzen. Die Sicherheitskooperationsabkommen zwischen den Ländern und dem Bund bieten hierzu alle Möglichkeiten“, so Bundesinnenminister de Maizière.

BMI, Pressemitteilung v. 27.02.2017