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StMFLH: Söder zieht Bilanz nach zwei Jahren Behördenverlagerung

100% Flächenmanagementverfahren eingeleitet / 40% der Verlagerungsprojekte gestartet / Rund 340 Personen an den neuen Zielorten / Ausblick bis 2018: Realisierung von rund ¾ der Projekte mit mehr als 1.000 Personen

Zwei Jahre nach dem offiziellen Start der größten Regionalisierung von staatlichen Behörden und Einrichtungen der letzten Jahrzehnte zieht Finanz- und Heimatminister Söder zufrieden Zwischenbilanz:

„Wir sind mit der Umsetzung der Behördenverlagerung voll auf Kurs. In ganz Bayern wird engagiert und motiviert gearbeitet. Bei allen Projekten wurde das Flächenmanagementverfahren gestartet. In allen Regierungsbezirken haben 26 Behörden und staatliche Einrichtungen in den ersten beiden Jahren ihren Dienstbetrieb aufgenommen; das sind mehr als 40% der Verlagerungsprojekte. Das zeigt, dass die Staatsregierung ihren Worten Taten folgen lässt.“

Der Staatsbetrieb Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) hat in den letzten beiden Jahren auf Hochtouren gearbeitet um eine passende Unterbringung für die Behörden zu finden. Fast 90% der Flächenmanagementverfahren sind bereits jedenfalls temporär abgeschlossen. Dabei konnten die Projekte entweder in bereits vorhandenen staatlichen Immobilien, in Anmietungen vor Ort, in einem zu errichtenden Neubau oder einer noch zu erwerbenden Immobilie untergebracht werden. Bei einigen Verlagerungsprojekten kann für einen zügigen Personalaufbau vor Ort auf eine temporäre Unterbringung zurückgegriffen werden.

Rund 340 Personen sind Ende 2016 an den neuen Zielorten beschäftigt, davon rund 170 Beschäftigte, 170 Studierende. Die Staatsregierung steht zum Personalrahmenkonzept: Es gibt keine Zwangsversetzung an die neuen Zielorte. Der Personalaufbau erfolgt überwiegend durch Neueinstellungen von Beschäftigten aus der Region und unter Berücksichtigung der vorliegenden Versetzungswünsche. Die altersbedingte Fluktuation unterstützt den Verlagerungsprozess. Bislang liegen mehr als 300 Versetzungswünsche in die Zielregionen vor. Auch das Interesse von außen ist enorm – rund 1.900 Bewerbungen und Interessensbekundungen sind eingegangen.

„Das beweist, dass die Staatsregierung Wort hält und wir die Verlagerungen gemeinsam mit den Menschen umsetzen, damit diese in ihrer Heimat wohnen und arbeiten können. Attraktive Arbeitsplätze sind ein entscheidender Faktor, damit junge Menschen in ihrer Heimat bleiben können,“ so Söder.

„Wir wollen keine ‚Hauruck-Aktionen‘, sondern einen organischen Verlagerungsprozess. Deshalb sieht das Konzept auch einen Zeitrahmen bis 2025 vor,“ erinnert der Finanzminister.

Die Umsetzung der Verlagerungen erfolgt durch die einzelnen Fachressorts.

Söder gab auch einen Ausblick auf die kommenden Jahre. Zusätzlich zu den bereits gestarteten Maßnahmen werden 2017 und 2018 voraussichtlich weitere 19 Behörden ihren Dienstbetrieb mit rund 200 Beschäftigten und 260 Studierenden aufnehmen. Der Personalaufbau an den bereits eingerichteten Behördenstandorten wird mit rund 220 Beschäftigten sukzessive fortgesetzt. Die Zielregionen werden damit in Summe um 420 Arbeitsplätze gestärkt. Bis Ende 2018 werden 45 Behörden und Einrichtungen und damit rund 75% der Projekte gestartet sein. Mehr als 1.000 Personen sollen an den neuen Zielorten angekommen sein. Zum endgültigen Abschluss kommen sollen bis Ende 2018 mindestens elf Projekte mit knapp 160 Beschäftigten und 430 Studierenden.

Das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ sieht insgesamt 64 Verlagerungsprojekte im Umfang von 3.155 Personen (2.225 Arbeits- und 930 Studienplätze) vor. Startschuss für diese größte Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten Jahrzehnte war im März 2015. Alle Regierungsbezirke profitieren davon. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen und nicht im Rahmen der Hochschulinitiativen bereits umfangreich gefördert werden. Konversionsgemeinden wurden ebenfalls berücksichtigt. Das Konzept ist Bestandteil der Heimatstrategie der Bayerischen Staatsregierung.

StMFLH, Pressemitteilung v. 03.03.2017