Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Entschließungsantrag „Für eine schlagkräftige Strafverfolgung von Terrorismus, Extremismus, Wohnungseinbruch und Cybercrime“

Der Ministerrat hat heute den Bund aufgefordert, angesichts der zunehmenden digitalen Vernetzung von Straftätern zügig für schlagkräftige Ermittlungsinstrumente bei der Bekämpfung von Terrorismus, Extremismus, Cybercrime und Wohnungseinbrüchen zu sorgen. Hierzu wird Bayern einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen. Die geforderten Maßnahmen umfassen u.a. Änderungen bei der Verkehrsdatenspeicherung und -erhebung sowie der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), die Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die sogenannte „Quellen-TKÜ“ (technischer Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation über das Internet), die Befugnis zur Onlinedurchsuchung für Strafverfolgungszwecke sowie die Befugnis zur verdeckten Sicherung von Cloud-Dateien.

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback:

„Unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen schleunigst die notwendigen, modernen Ermittlungsinstrumente, um mit den Straftätern von heute technisch Schritt zu halten! Denn: Das Sicherheitsgefühl der Menschen und ihr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der staatlichen Organe hängt auch ganz entscheidend von der Effektivität der Strafverfolgung ab.“

Hierzu bedürfe es unter anderem einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für eine Quellen-TKÜ.

Bausback: „Terroristen, Extremisten und sonstige Formen organisierter Kriminalität nutzen gezielt verschlüsselte Kommunikationswege wie WhatsApp oder Skype. Es ist daher schlicht nicht hinnehmbar, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an diese Kommunikation nach geltendem Recht nicht herankommen und deshalb möglicherweise auch schwerste Straftaten für die Täter folgenlos bleiben.“

Zudem forderte der Ministerrat wirksamere Ermittlungsinstrumente bei der Verfolgung von Wohnungseinbruchdiebstählen.

Justizminister Bausback: „Ein Wohnungseinbruch ist eine ganz besonders schwerwiegende Bedrohung der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger in ihrem privatesten Lebensbereich. Wir müssen daher dafür sorgen, dass diese Straftaten besser aufgeklärt werden können.“

Dazu müssten die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden ausgeweitet werden, bei Wohnungseinbrüchen die Telekommunikationsdaten (Inhalte und Verkehrsdaten) von Verdächtigen auswerten zu dürfen.

„Für eine möglichst effektive Strafverfolgung kann es dabei eben nicht darauf ankommen, ob bei dem Wohnungseinbruch ein allein agierender Serientäter gehandelt hat oder mehrere Täter im Rahmen einer Bandenstruktur am Werke waren“, so Bausback.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 07.03.2017