Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf für wirksame Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Auf Initiative von Innen- und Bauminister Joachim Herrmann soll das an sich Mitte 2017 auslaufende Gesetz unbefristet verlängert und der Vollzug durch die Gemeinden gestärkt werden. Der Gesetzentwurf ermöglicht es Gemeinden mit Wohnraummangel, mittels Zweckentfremdungssatzungen den Wohnungsbestand noch effektiver zu schützen.

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In den letzten Jahren steht die massenhafte Zweckentfremdung von Wohnraum als Hotelzimmer oder Ferienwohnung im Vordergrund. Vermieter, die in Gebieten mit Wohnraummangel ihre Wohnungen nicht nur gelegentlich, sondern prinzipiell und ohne Genehmigung als Ferienwohnung an Touristen vermieten und sie damit dauerhaft dem regulären Wohnungsmarkt entziehen, sollen künftig hart belangt werden können. Gemeinden, die wie beispielsweise die Landeshauptstadt München eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, können solche illegalen Vermietungen künftig mit einem Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro bestrafen. Bisher geht der Bußgeldrahmen bis zu 50.000 Euro. Außerdem wird das Gesetz noch klarer als bisher festlegen, wann in diesen Fällen die Grenze zur Zweckentfremdung überschritten ist, und die Durchsetzung des Verbots verbessern, indem den Gemeinden weitere Auskunftsrechte gegenüber Hausverwaltern, Immobilienmaklern und Internetportalen an die Hand gegeben werden.

Innen- und Bauminister Joachim Herrmann:

„Darüber hinaus wollen wir auch ermöglichen, dass die Landeshauptstadt München ihre Anordnungen unverzüglich durchsetzen kann und es nicht allein dadurch zu Verzögerungen kommt, dass Klage erhoben wird. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht unser Entwurf deshalb einen gesetzlichen Sofortvollzug vor“, so Herrmann.

„Auch das ist eine Erleichterung für die betroffenen Gemeinden beim Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Dagegen lehnen wir Instrumente ab, die wie die von der SPD vorgeschlagene Einsetzung von Treuhändern unverhältnismäßig in Eigentumsrechte eingreifen und nur viel Bürokratie und Zeitverzögerung erwarten lassen.“

Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 07.03.2017

Redaktionelle Hinweise

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