Gesetzgebung

BMUB: Fraktionsübergreifender Entwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes

Heute bringen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen fraktionsübergreifenden Entwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes in den Bundestag ein. Bis zum Jahr 2031 soll auf Grundlage eines wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahrens ein Endlagerstandort gefunden werden. Das novellierte Standortauswahlgesetz legt für die Endlagersuche die fachlichen Kriterien und Anforderungen fest. Aus Anlass des beginnenden parlamentarischen Verfahrens erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:

„Die Novellierung des Standortauswahlgesetzes ist das vielleicht wichtigste umweltpolitische Gesetz in dieser Legislaturperiode. Es ist der Startschuss für eine neue, offene und transparente Suche nach dem Endlagerstandort für die hochradioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergienutzung in Deutschland.

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Mit dem Gesetz stellen wir die Endlagersuche vom Kopf auf die Füße. Leitprinzip ist die weiße Landkarte: Wir betrachten das gesamte Bundesgebiet. Wir bevorzugen keine Regionen. Wir schließen keine Regionen von vornherein aus. Wir beziehen die Öffentlichkeit in jeder Stufe des Verfahrens ein.

Mit dem Gesetz ziehen wir den endgültigen Schlussstrich unter eine vor mehr als 30 Jahren getroffene Endlagerentscheidung, bei der weniger nach wissenschaftlichen Kriterien als vielmehr nach politischen Interessen vorgegangen wurde. Wir beenden heute die politische Vorfestlegung auf Gorleben. Wir starten ein faires, wissenschaftsbasiertes Verfahren, um bis 2031 den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit zu finden.

Dieses Standortauswahlgesetz ist der letzte in einer ganzen Reihe von Knoten, mit denen wir in dieser Legislaturperiode die vielen losen Fäden, die ich bei Amtsantritt in der Atompolitik vorgefunden habe, zu tragfähigen Lösungen miteinander verknüpft haben:

Wir haben eine ehrliche Inventur des gesamten in Deutschland bereits vorhandenen und des absehbar noch anfallenden Atommülls vorgenommen – und damit erstmals eine langfristige Entsorgungsstrategie beschlossen.

Wir haben das Hick-Hack um die Rückführung der restlichen Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England beendet, indem wir sie auf Zwischenlager in vier Bundesländern verteilen, statt sie nach Gorleben zu schicken.

Wir haben verhindert, dass sich die Atomkonzerne ihren finanziellen Pflichten bei der Stilllegung und dem Rückbau ihrer Atomkraftwerke entziehen, und sichergestellt, dass die von ihnen gebildeten Milliarden-Rückstellungen für diese Aufgabe zur Verfügung stehen.

Und wir haben das oft mit Recht kritisierte Behördenwirrwarr bei der Zwischen- und Endlagerung beendet und neue transparente Verwaltungsstrukturen geschaffen.

Es ist mein Ziel, die politischen Grabenkämpfe rund um die Atomkraft, die unser Land für Jahrzehnte in Atem gehalten haben, auf Dauer zu überwinden. Ich hoffe deshalb auf eine breite Mehrheit für das Gesetz in Bundestag und Bundesrat.“

Weitere Informationen zum Standortauswahlgesetz, zu den Prinzipien sowie den nächsten Schritten des Auswahlverfahrens stehen bereit unter: www.bmub.bund.de/P1965/.

BMUB, Pressemitteilung v. 08.03.2017