Gesetzgebung

BMWi: Kabinett verabschiedet Marktstammdatenregisterverordnung

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums die sog. Marktstammdatenregisterverordnung verabschiedet. Durch die Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines Marktstammdatenregisters energiewirtschaftlicher Daten geschaffen. Mit dem Marktstammdatenregister wird ein von jedermann nutzbares Instrument geschaffen, das wesentliche Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst und damit dem Energiemarkt als Ganzes dient. Das Register erfasst erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen – Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas – und bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen.

Der Staatssekretär im Bundministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake, hierzu:

„Das Marktstammdatenregister dient der Verbesserung der Datenlage und der Transparenz in der Energiewirtschaft. Dies kommt auch dem Monitoring zugute. Daneben soll es zur Entbürokratisierung beitragen, weil bisher parallel bestehende Meldepflichten ersetzt oder vereinfacht werden.“

Das Marktstammdatenregister soll am 01.07.2017 seinen vollständigen technischen Betrieb aufnehmen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird das Marktstammdatenregister als online-basierte Datenbank betreiben.

BMWi, Pressemitteilung v. 08.03.2017