Gesetzgebung

Landtag: Haushaltsausschuss – Abgeordnete debattieren neuen Vertrag zwischen Freistaat und Kirchen über staatliche Baupflicht an Kirchengebäuden

Es bestehen zwischen Staat und Kirchen in Bayern zahlreiche Verträge, einige wie die Regelungen des Konzils von Trient und die Ansbacher Konsistorialordnung reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern bei der Auslegung solcher alten Regelungen.

Dabei geht es u.a. um sog. Baulasten, also die Erhaltung von Kirchengebäuden „zur Gewährleistung eines würdigen gottestdienstlichen Gebrauchs“. Streitpunkte treten zum Beispiel im Denkmalschutz auf bei der Frage, wie weit solche Erhaltungsmaßnahmen gehen, zu denen sich der Staat teils vor Jahrhunderten bereits vertraglich verpflichtet hat.

Um die staatliche Baupflicht an kirchlichen Gebäuden in Bayern künftig zu vereinfachen, hat das Bayerische Staatsministerium für Bildung, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit den beiden großen christlichen Kirchen in Bayern nun einen neuen, unterschriftsreifen Vertrag ausgearbeitet und den Mitgliedern des Haushaltsausschusses in dieser Woche vorgestellt.

Ministerialdirigentin Dr. Andrea Siems erklärte den Abgeordneten, die beiden neuen Verträge mit der katholischen und der evangelischen Kirche sollten zum einen Kostenneutralität gewährleisten, der Freistaat also künftig nicht mehr Mittel ausgeben als zuvor. Zum anderen verspricht sich das Kultusministerium mehr Rechtssicherheit, da man die strittigen Fragen nun im Vertrag geklärt und ausgeräumt habe. Das Vertragswerk solle die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen außerdem künftig einfacher und transparenter machen, indem bestimmte Baulasten pauschalierter abgerechnet werden.

Haushaltsausschuss-Vorsitzender Peter Winter (CSU) eröffnete die Aussprache mit der Bemerkung, der Staat habe in diesen komplexen Fragen „das Machbare erreicht“. Auch Dr. Herbert Kränzlein (SPD) ging von einer „pragmatischen Lösung“ aus unter dem Vorbehalt, dass die Detailfragen für Außenstehende „schlicht nicht nachvollziehbar“ seien. Zudem sei die katholische Kirche „die reichste Kirche der Welt“. Ob solche „Uraltverträge“ noch als Rechtsgrundlage für „sehr hohe staatliche Ausgaben“ taugten, halte er für generell fraglich. Kränzlein forderte die Staatsregierung auf, intensiver zu prüfen, auf welcher Grundlage sie aus solchen Verträgen herauskommen könne.

Auch Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) kritisierte, dass die neuen Verträge nicht zumindest die alten Regelungen ein für allemal ablösten, um den Staat Schritt für Schritt von solchen Pflichten gegenüber der Kirche zu befreien. Karl Freller (CSU) entgegnete, der neue Vertrag löse Konfliktfälle und koste den Staat künftig nicht mehr als bisher. Im Übrigen gehörten die Kirchengebäude zum Erbe Bayerns, das gut daran tue, seine Kirchen auch mit staatlicher Hilfe instandzuhalten. Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER) riet dazu, abzuwarten. Im Vorhinein ließe sich nicht beurteilen, ob dieser Vertrag „der große Wurf“ sei oder nicht.

Die Rechtslage lasse sich seitens des Freistaats „nicht einseitig auflösen“, erklärte Siems. Das Kultusministerium mache aber in Detailfragen Fortschritte und habe bereits 129 sog. Pfarrhöfe abgelöst, also Wohn- und Verwaltungsgebäude der Pfarreien. Als nächstes stände ein neuer Vertrag an über die staatlichen Baulasten an den sieben bayerischen Domkirchen. Hierüber werde der Haushaltsausschuss zu gegebener Zeit informiert.

Am Ende der Debatte nahmen alle Fraktionen den Vertragsentwurf zustimmend zur Kenntnis. Er soll noch im März von den katholischen Erzdiözesen in Bayern sowie der evangelischen Landeskirche unterschrieben werden und am 01.04.2017 in Kraft treten.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 08.03.2017 (von Jan Dermietzel)