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BVerwG: Keine erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans bei Änderung des Umweltberichts als Teil der Begründung des Entwurfs

Sachgebiete: Bau, Boden, Planung; Natur-, Landschafts-, Artenschutz / BVerwG, Urt. v. 08.03.2017 – BVerwG 4 CN 1.16

Leitsätze:

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    § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB verpflichtet die Gemeinde nicht zur erneuten Auslegung, wenn nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB nicht der Entwurf des Bebauungsplans selbst, sondern lediglich der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung des Bebauungsplan-Entwurfs geändert wird.

  2. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB steht jedenfalls dann mit Unionsrecht im Einklang, wenn der geänderte Umweltbericht lediglich eine Neubewertung bereits vorhandener Sachinformationen enthält.