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Landtag: Wissenschaftsausschuss – Diskussion über verschiedene Modelle der regionalen Kulturförderung

Es steht gleich am Anfang der Bayerischen Verfassung: Bayern ist ein Kulturstaat. Als solcher fördert er das kulturelle Angebot in allen seinen Landesteilen. Da Bayern aber zudem einer von 16 Föderalstaaten in Deutschland ist, gibt es bundesweit viele verschiedene Systeme und Ansätze, die Kultur in den einzelnen Ländern zu fördern. Zwei bundesweit viel beachtete Modelle sind das „Kulturraumgesetz“ des Landes Sachsen und die „Förderprogramme Regionale Kulturpolitik“ aus Nordrhein-Westfalen. Der Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtags hat heute zwei Sachverständige aus beiden Ländern zu Gast. Sie sollen die Modelle ihrer Länder vorstellen und berichten, ob möglicherweise einzelne Elemente auf Bayern übertragbar sind. In der Aussprache wird schnell klar, dass Vergleiche schwierig sind, die Regionale Kulturförderung aber überall die gleichen Ziele verfolgt: Die Regionen kulturell attraktiver zu machen, um Abwanderung zu stoppen.

Sachsen hat ein eigenes Gesetz, in dem die Pflicht zur Kulturförderung festgeschrieben ist. Die Pflicht erstreckt sich darin sowohl auf das Land und als auch die Gemeinden. Die Finanzierung von kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen geschieht ebenfalls gemeinsam: 30% kommen von staatlicher Seite, 30% entfallen auf den Kulturraum – also eine strukturelle Einheit bestehend aus mehreren Gemeinden und Städten – den Rest teilen sich Träger und Einrichtung. Mit dem Geld des Freistaates sind keine Auflagen verknüpft, welche Art von Kultureinrichtungen gefördert werden. Prof. Dr. phil. Dr. habil. Matthias Theodor Vogt, der Sachverständige aus Sachsen, spricht daher von einer kommunalen Gemeinschaftsleistung. Er sagt:

„Sachsen ist ein Kulturstaat auch in der gelebten kommunalen Wirklichkeit.“

Dazu trägt natürlich das hohe Fördervolumen von € 100 Mio. pro Jahr durch das Land Sachsen und durch das Finanzausgleichsgesetz bei.

Nordrhein-Westfalen gibt weit weniger Gelder für die Kulturförderung aus: Nämlich nur etwa € 3,5 Mio. Damit fördert es jährlich etwa 200 Projekte, wobei förderintensive Projekte wie etwa Festivals hier ausgenommen sind und aus einem extra Topf gefördert werden. Das ist nicht der einzige Unterschied zur sächsischen Kulturförderung: In Nordrhein-Westfalen ist die Pflicht zur Förderung nicht gesetzlich festgeschrieben und die Kommunen erhalten die Fördergelder nicht zur Selbstverwaltung. Der Staat entscheidet, welche Projekte mit wieviel Geld gefördert werden. Dazu sei man ständig mit den Städten und Landkreisen im Gespräch, sagt Peter Landmann, Ministerialdirektor a.D., und erstelle gemeinsam sog. regionale Kulturentwicklungskonzepte.

„Heute ist die regionale Kulturförderung aus der Nordrhein-westfälischen Kulturlandschaft nicht mehr wegzudenken“, sagt Landmann.

Oliver Jörg (CSU), stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses, fühlt sich bei der Fördersumme von etwa € 3,5 Mio. im Land Nordrhein-Westfalen an den bayerischen Kulturfond erinnert. Mit etwa der gleichen Summe werden in Bayern kulturelle Einrichtungen und Projekte gefördert. Er sieht demnach keinen Mehrwert für Bayern durch das nordrhein-westfälische System. Zumal – und darauf weist Landmann selbst hin – Bayerns Kulturhaushalt im Gesamten größer ist als der in seinem Land. Jörg sieht Bayern in der Kulturförderung ohnehin bereits recht gut aufgestellt:

„In den letzten Jahren sind die Mittel für Kulturförderung um 20-25% angehoben worden.“

Mit den bayerischen Bezirken als räumliche Einheit verfüge Bayern zudem schon über die Strukturen, die in Sachsen mit den Kulturräumen erst künstlich geschaffen werden mussten. Trotzdem: Das Interesse an den Modellen der anderen Länder ist groß bei der Aussprache im Ausschuss. Isabell Zacharias (SPD) fragt, wie das Land Nordrhein-Westfalen denn entscheide, welche Projekte förderwürdig seien und welche nicht.

Die Förderziele werden auf 5 Jahre festgelegt, antwortet Landmann. Im Moment enthalten diese beispielsweise die Digitalisierung oder den demographischen Wandel. Wie sich im Gespräch zeigt, ist der demographische Wandel in allen drei Bundesländern eine Herausforderung, der man unter anderem mit der Kulturförderung begegnen möchte. Bayern leide dabei besonders unter der Diskrepanz zwischen blühenden Regionen und abgehängten Regionen mit einem großen Bevölkerungsschwund, sagt Dr. Sepp Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Er interessiert sich daher dafür, welche Maßnahmen in den beiden anderen Ländern gegen die Abwanderung getroffen werden. Wobei die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht impliziere, dass jede mittelgroße Ortschaft ein Nationaltheater bekommen müsse, sagt Prof. Dr. Piazolo (FREIE WÄHLER), der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses. Aber um die Menschen in den Regionen zu erhalten, müsse ihnen überall der Zugang zu Kultur ermöglicht werden.

Die Antworten der Sachverständigen fallen unterschiedlich aus: Vogt ist der Meinung, dass nur ein klares Eingreifen in die Strukturen und ein entschiedenes Gegensteuern zu gleichen Lebensverhältnissen führen kann. Landmann hingegen sagt, man solle die regionale Kulturförderung in ihrer Wirkung als Mittel gegen die Abwanderung nicht überschätzen. Trotzdem sei gerade die regionale Kulturförderung geeignet, eine Veränderung in die Regionen zu bringen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 08.03.2017 (von Ina Friedl)