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BVerwG: Ordnungsgemäße Vertretung des Arbeitgebers BRD bei Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG im Bereich der Bundesfinanzverwaltung

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Beschl. v. 09.03.2017 – BVerwG 5 P 5.15 / Weitere Schlagworte: Berufsausbildung zur Fachangestellten für Bürokommunikation; Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

Leitsatz:

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Die Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen waren in der Zeit vom 01.10.2008 bis zum 31.12.2015 für die gerichtliche Vertretung des Arbeitgebers Bundesrepublik Deutschland im Verfahren nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG zuständig.