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Bayerischer Städtetag: Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – Maly: Bei Kommunen müssen mehr Mittel für Verkehrsprojekte ankommen

„Mit der Einigung von Bund und Ländern zur Reform der föderalen Finanzbeziehungen im Herbst 2016 ist ein finanzpolitischer Balance-Akt gelungen. Bayern kann mit einer enormen Entlastung ab dem Jahr 2020 rechnen. Ein Teil dieses Geldes muss auch bei den bayerischen Kommunen ankommen. Ein wichtiger Teilbereich ist die Finanzierung von kommunalen Verkehrsprojekten über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Kommunen müssen ihren angemessenen Anteil erhalten, um neue Verkehrsprojekte und dringende Sanierungsmaßnahmen anpacken zu können“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.

Die € 1,335 Mrd. Entflechtungsmittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung (Anteil Bayern: € 196 Mio.) werden ab dem Jahr 2020 den Ländern über ihre Umsatzsteueranteile zufließen. Mit den Fördermitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) können wichtige Projekte im öffentlichen Personennahverkehr auf den Weg gebracht werden. Der Finanzbedarf ist enorm, so dass eine zusätzliche Verstärkung durch Landesmittel nötig ist.

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Maly: „Es ist unbedingt nötig, dass der Freistaat Bayern diese Mittel aus der Umsatzsteuer auch tatsächlich mindestens in gleicher Höhe für die Gemeindeverkehrsfinanzierung einsetzt. Der Dringlichkeitsantrag der CSU-Landtagsfraktion zur Sicherstellung des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes hat hier schon ein wichtiges und richtiges Signal gesetzt.“

Maly: „Die Kommunen benötigen zur Finanzierung von Verkehrsprojekten eine zusätzliche Verstärkung durch Landesmittel.“

Dabei geht es nicht nur um den Personennahverkehr, die Förderung der Beschaffung von Omnibussen und den Neubau von Verkehrswegen, sondern auch um die Brückensanierung.

Maly: „Wir müssen uns verstärkt um die Sanierung von Brücken kümmern. Viele kommunale Brücken sind in die Jahre gekommen und sind dringend sanierungsbedürftig.“

Daher spricht sich der Bayerische Städtetag für eine Aufnahme von Brückensanierungsmaßnahmen in den Förderkatalog des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes aus. Viele kommunale Brücken sind wegen ihres Alters in einem technisch schlechten Zustand. Die Sanierung kostet Geld.

Maly: „Die Sanierung von Brücken reißt in einzelne kommunale Haushalte große Löcher – das Geld fehlt wiederum für andere wichtige Bauprojekte, wie etwa den Bau oder die Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen.“

Die bislang bestehenden Pauschalen für den Straßenunterhalt decken den Sanierungsbedarf bei weitem nicht ab. Finanzierungsmittel über Beiträge stehen den Kommunen für ihre Brücken nicht zur Verfügung.

Maly: „Den Kommunen wäre sehr geholfen, wenn die Aufgaben des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes um einen Posten für Brückensanierungen verbreitert werden. Wenn dann auch noch Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aufgestockt werden, könnten die Kommunen endlich den Sanierungsstau bei alten Brücken abbauen – das dient der Verkehrssicherheit der Menschen und dem Wirtschaftsverkehr.“

Ein Erfolg für Bayern ist auch, dass das Bundesprogramm Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nach dem Jahr 2020 dauerhaft weitergeführt wird.

Maly: „Das ist ein großer Erfolg der geschickten Verhandlungen des Freistaats bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Die Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bringt zum Beispiel für Verkehrsprojekte im öffentlichen Nahverkehr auf Straße und Schiene wieder Planungssicherheit, vor allem zum Bau von Straßenbahnen oder U-Bahnen in München, Nürnberg, Erlangen, Augsburg und Würzburg.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 10.03.2017