Gesetzgebung

BMJV: Bundestag beschließt Strafbarkeit von Spielmanipulation

Der Deutsche Bundestag hat heute in Zweiter und Dritter Lesung den Regierungsentwurf zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und Spielmanipulation beschlossen.

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz:

„Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf weisen wir Betrug und Manipulation im Sport in die Schranken. Sport hat eine Vorbildfunktion. Große Wettkämpfe wie die Olympischen Spiele oder Welt- und Europameisterschaften zeigen die immense gesellschaftliche und auch wirtschaftliche Bedeutung des Sports. Sport kann Werte wie Fairness und Chancengleichheit vermitteln. Sportwettbetrug und die Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe bewirken aber genau das Gegenteil. Außerdem schädigen sie in betrügerischer Weise das Vermögen anderer. Weil andere Maßnahmen nicht gegriffen haben, müssen wir solchen Methoden mit den Mitteln des Strafrechts reagieren. So sorgen wir dafür, dass der Sport auch künftig nur für das steht, was ihn ausmacht: Integrität und fairen Wettkampf.“

Die künftigen Straftatbestände erfassen korruptive Manipulationsabsprachen bei Sportwettbewerben. Während der geplante Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) Manipulationsabsprachen bei Wettbewerben erfasst, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, ist der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB) für Manipulationsabsprachen bei hochklassigen Wettbewerben mit berufssportlichem Charakter vorgesehen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf für beide Straftatbestände die Einführung von Regelbeispielen für besonders schwere Fälle. Durch den Gesetzentwurf soll zudem für die neuen Straftatbestände unter besonderen Voraussetzungen eine Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation geschaffen werden.

BMJV, Pressemitteilung v. 10.03.2017