Gesetzgebung

Deutscher Landkreistag: Nachtragshaushalt stellt € 3,5 Mrd. für Schulsanierung bereit – diese sollten allerdings als Entflechtungsmittel zu den Kommunen gelangen

Zur Billigung des Nachtragshaushaltes 2016 durch den Bundesrat erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke:

„Der Bund möchte die Sanierung kommunaler Schulen mit zusätzlichen Steuermitteln unterstützen. Es ist gut und hilfreich, dass mit der Nachjustierung des Haushaltes nun der Grundstein dafür gelegt ist, die Kommunen mit € 3,5 Mrd. zu unterstützen. Allerdings ist damit noch nicht darüber entschieden, auf welche Weise das Geld auf die kommunale Ebene gelangt. Nach den Vorstellungen des Bundes soll dies über eine Änderung des Grundgesetzes und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes geschehen. Das halten wir für unangemessen, weil mit einer Verfassungsänderung erhebliche zukünftige Beeinträchtigungen für die Selbstverwaltung der Landkreise und Städte ermöglicht würden. Man sollte kein Scheunentor öffnen, wenn ein Schlupfloch ausreicht. Einfacher und passender wäre es stattdessen, das Geld als Entflechtungsmittel zu den Kommunen zu bringen.“

Dabei handele es sich um eine charmante Lösung ohne weitere Folgeprobleme:

„So hat man es auch schon gemacht, als der Bund die soziale Wohnraumförderung der Länder unterstützen wollte. Über eine politische Zweckbestimmung würde dann sichergestellt, dass diese Mittel auch zur Schulsanierung eingesetzt werden müssen.“

Von der Einfügung eines neuen Art. 104c in das Grundgesetz sei jedenfalls dringend abzuraten, „weil damit eine neue Eingriffskompetenz des Bundes im Bildungsbereich geschaffen würde, den Länder und Kommunen zu verantworten haben. Will der Bund die Kommunen in diesem Einzelfall unterstützen, sollte er dafür nicht mit einem Federstrich die Verfassung ändern“, so Henneke.

Deutscher Landkreistag, Kurzmeldung v. 10.03.2017

Redaktioneller Hinweis

Vgl. folgenden Tweet: