Gesetzgebung

BMUB: Bundestag beschließt neue Klärschlammverordnung – Neuausrichtung der Klärschlammverwertung

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verknappung der weltweiten Phosphor-Vorräte hat der Bundestag eine neue Klärschlammverordnung beschlossen. Sie verpflichtet dazu, mehr als bisher den in Klärschlämmen enthaltenen Phosphoranteil zurückzugewinnen. Außerdem werden die Anforderungen an die Klärschlämme, die in geringem Umfang noch für Düngezwecke verwendet werden können, weiter verschärft.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:

„Künftig ist es nicht mehr egal, ob die im Klärschlamm enthaltenen Pflanzennährstoffe recycelt werden oder ungenutzt verloren gehen. Schadstoffarme Rohstoffreserven sind knapp oder kommen aus politisch instabilen Regionen. Dies gilt insbesondere für den nur endlich verfügbaren Rohstoff Phosphor. Und anders als bei fossilen Energieträgern kann Phosphor insbesondere in der Düngung nicht durch alternative Stoffe ersetzt werden.

Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm leitet einen Paradigmenwechsel hin zu einer hochwertigen Verwertung ein, der langfristig zur Versorgungssicherheit mit Phosphor und der Schonung natürlicher Rohstoffreserven beitragen soll. Die Verordnung gewährleistet den Einstieg in eine ökologische Kreislaufwirtschaft und stellt auch international die Weichen hin zu einer nachhaltigen Rohstoffwirtschaft.“

Als Ergebnis der Abwasserreinigung fallen jährlich rd. 1,8 Mio. Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) zur Entsorgung an. Klärschlamm enthält unter anderem wertvollen und nur endlich verfügbaren Rohstoff Phosphor, der zur Düngung von Pflanzen genutzt werden kann und knapper werdende Rohphosphate ersetzt. Deutschland ist – wie fast alle anderen EU- Staaten – bei der Versorgung mit Mineraldüngerphosphat vollständig von Importen abhängig.

Gegenwärtig werden fast zwei Drittel der kommunalen Klärschlämme verbrannt, ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt wird. Nur noch etwa ein Drittel der Klärschlämme wird derzeit unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt. Künftig werden nur noch Klärschlämme mit sehr geringen Schadstoffanteilen auf dem Acker genutzt werden können. Diese Regelungen haben insgesamt zur Folge, dass mittelfristig die meisten Klärschlämme nicht mehr als Düngemittel verwendet werden dürfen. Auch die bisherige Lücke der Verordnung für die Verwertung von Klärschlämmen im Landschaftsbau wird geschlossen.

Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass je nach Kläranlagengröße nach einer Übergangsfrist von 12 bis 15 Jahren Phosphor aus dem Klärschlamm, dem Abwasser oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss.

Der vom Bundestag beschlossene Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

BMUB, Pressemitteilung v. 10.03.2017

Red. Hinweis: Bei der angesprochenen Verordnung handelt es sich um die „Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung“, BT-Drs. 18/10884. Stellungnahmen: hier.