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BayORH: Haushaltsausschuss und Rechnungshof weitestgehend einig – Bei BayernLB und Schlösserverwaltung bleibt der Ausschuss am Ball

In 31 von 33 Fällen folgte der Haushaltsausschuss am 15.03.2017 mit seinen Beschlüssen im Wesentlichen Anregungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) zur weiteren Sachbehandlung von Themen, die der ORH oft schon vor Jahren aufgegriffen hatte. Landtag und ORH zogen damit weiter am selben Strang. Die Themen „Tilgungsplan für die BayernLB“ und der „Ressourceneinsatz bei der Bayerischen Schlösserverwaltung“ bildeten den Schwerpunkt der Sitzung, die erstmals im ORH stattfand. In beiden Fällen gab sich der Ausschuss mit den Ausführungen der Staatsregierung zu den ORH-Empfehlungen nicht zufrieden; dem ORH folgend, verlangte er von den Ministerien erneut zu berichten.

In der Diskussion zur BayernLB forderten Abgeordnete und ORH-Präsident Christoph Hillenbrand einen Tilgungsplan für die Schulden, die der Freistaat ab 2008 zu Lasten des Staatshaushalts aufgenommen hatte, um die BayernLB zu stützen (ORH-Bericht 2013 TNr. 9.3). Die Rückzahlung dieser Kredite thematisiert der ORH seit langem. Dafür, dass dies trotz vieler Unwägbarkeiten nicht unmöglich ist, spreche nicht zuletzt das geänderte Bundes- und Landesverfassungsrecht, die Tilgungspläne kennen, so Hillenbrand. Einig waren sich die Abgeordneten mit dem ORH im Ergebnis darin, dass die Staatsregierung zur Rückzahlung der Kapitalmaßnahmen durch die BayernLB dem Landtag erneut zu berichten hat.

Auch beim Thema Ressourceneinsatz der Bayerischen Schlösserverwaltung (ORH-Bericht 2015 TNr. 36) folgte der Ausschuss der Anregung des ORH. Alleine die vom Finanzministerium als Beleg angeführte Ausgabendeckungsquote liefere keine hinreichenden Aussagen über den Einsatz der Ressourcen. Die Abgeordneten gaben dem Ressort auf, dem Landtag zum Stand der Erfassung des Immobilienbestandes, über die bestehenden Berichts- und Kontrollinstrumente sowie zu den Zahlen, die ein effizientes und effektives Verwaltungshandeln belegen, zu berichten.

Kontrovers diskutiert wurde der Beitrag „Mitteleinsatz bei staatlichen Wohnungsgesellschaften besser steuern“ (ORH-Bericht 2014 TNr. 21). Die Situation bei den Wohnungen für Staatsbedienstete in München ist angespannt. Der ORH hatte insbesondere vorgeschlagen, eine aktuelle Bedarfsplanung für Staatsbedienstetenwohnungen im Großraum München vorzulegen. Dieser Anregung wollte die Mehrheit der Abgeordneten nicht folgen. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses nahmen den Bericht der Staatsregierung zur Kenntnis und schlossen damit das parlamentarische Verfahren ab.

Den Deckel drauf setzte der Ausschuss auch bei den staatlichen Spielbanken (ORH-Bericht 2009 TNr. 22). Der ORH vertrat die Auffassung, dass defizitäre Spielbanken zu schließen seien und von der Staatsregierung ein erneuter Bericht zur Entwicklung der bayerischen Spielbanken vorzulegen sei. Im Haushaltsausschuss überwog jedoch der ordnungspolitische Ansatz; die staatlichen Spielbanken dienten der Kanalisierung des Glückspiels. Auch wurde mit dem Aspekt der Förderung der Regionen durch die Präsenz in der Fläche argumentiert.

Gewisse „Erschöpfung“ zeigten Abgeordnete lediglich beim Thema Kleidergeld für Beamte im Kriminaldienst (ORH-Bericht 2006 TNr. 20), das den Ausschuss nun bereits seit mehr als 10 Jahren beschäftigte. Dass eine Neufassung der Polizeidienstkleidungsvorschrift nach der Stellungnahme des Innenministeriums frühestens Mitte 2018 zu erwarten ist, nahmen sie genauso zur Kenntnis wie eine bis dahin vom Staatsministerium gefundene Praxislösung.

Hoch konzentriert erarbeiteten die Mitglieder des Haushaltsausschusses mit den Vertretern von ORH und zahlreichen Ministerien alle 33 Fälle im bis auf den letzten Platz belegten Großen Sitzungssaal des ORH. Diese Ausschusssitzung fand erstmals im ORH statt. Insgesamt nahmen die Abgeordneten in 22 Fällen von den Ausführungen der Ressorts Kenntnis. Elfmal gab sich der Haushaltsausschuss noch nicht zufrieden und sah weiteren Handlungsbedarf auf Seiten der Staatsregierung.

Hinweis: Die zitierten ORH-Berichte finden sich auf der Internetseite des ORH unter www.orh.bayern.de.

BayORH, Pressemitteilung v. 16.03.2017